100.000 Euro kamen aus dem Futter des Reisekoffers eines 73-jährigen Deutschen zum Vorschein, als er im nahen Grenzgebiet vom Saarbrücker Zoll überprüft wurde. In seinen beiden Schuhen hatte er je ein „50.000-Euro-Polster“ verstaut.
„Versteckt wie Betäubungsmittel“
„Geld wird häufig versteckt wie Betäubungsmittel“, erklärte Diana Weis, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Verstecke wie Schuhe, Brustbeutel, Kissen, Handtaschen oder unter den Sitzen des Fahrzeugs bekommen die Zöllner regelmäßig zu Gesicht.
Gegen den Reisenden aus Bayern wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, weil er das mitgeführte Bargeld nicht ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet hatte. Innerhalb der EU muss Bargeld ab einem Wert von 10.000 Euro auf Befragen der Zollbeamten angemeldet werden. Reisende müssen außerdem Angaben zur Herkunft des Geldes und zum Verwendungszweck machen, um den Verdacht der Geldwäsche und der Terrorismus-Finanzierung zu entkräften.
De Maart

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