Sonntag16. November 2025

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Bestätigung aus erster Instanz beantragt

Bestätigung aus erster Instanz beantragt

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LUXEMBURG - Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen den ehemaligen Bürgermeister von Remich in zweiter Instanz die Bestätigung des ersten Urteils beantragt.

Der Angeklagte soll die Gerichtskosten der Klägerpartei decken und den symbolischen Euro zahlen. Der ehemalige Bürgermeister aus Remich wird beschuldigt, zwischen den Jahren 1997 und 2009 Baugenehmigungen erteilt zu haben, die nicht von den jeweiligen Kommissionen bestätigt wurden. Unter anderem handele es sich um eine Baugenehmigung für ein Fast-Food-Restaurant in der rue de l’Europe in Remich.

Auch soll er in der route de Mondorf die Genehmigung erteilt haben, um auf einem Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu bauen, wo ursprünglich ein Einfamilienhaus geplant war. Außerdem soll der frühere Bürgermeister den Bau eines Einfamilienhauses in einer „zone verte“ genehmigt haben. Ein Remicher Einwohner, der unter anderem Mitglied bei der Bautenkommission war, ist auf die Unregelmäßigkeiten bei diesen Baugenehmigungen aufmerksam geworden und hat Anzeige gegen den Bürgermeister erstattet. Dieser streitet jedoch alle Vorwürfe ab.