8. Dezember 2025 - 14.30 Uhr
Akt.: 8. Dezember 2025 - 15.43 Uhr
Allwetterreifen im WinterSchneeflockensymbol nicht nötig – Ministerin Backes hält aktuelle Regelung für ausreichend
Braucht Luxemburg strengere Winterreifen-Regeln? Diese Frage stellte der Piraten-Abgeordnete Marc Goergen der Ministerin für Mobilität und öffentliche Arbeiten, Yuriko Backes (DP) – und erhielt eine klare Absage. Goergen hat dabei hinterfragt, ob Allwetterreifen ohne Schneeflockensymbol (3PMSF) im Winter ein Sicherheitsrisiko darstellen und ob Luxemburg seine Vorschriften angesichts unterschiedlicher Regelungen in den Nachbarländern anpassen sollte.
Backes betont in ihrer Antwort, dass Allwetterreifen ohne 3PMSF-Siegel je nach Witterungsbedingungen möglicherweise längere Bremswege aufweisen können als zertifizierte Winterreifen. „Dies ist aber nicht unbedingt eine absolute Realität“, schreibt die Ministerin. Allwetterreifen stellen bewusst einen Kompromiss für den ganzjährigen Einsatz dar und müssten für die M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) bessere Wintereigenschaften aufweisen als Standardreifen. Dies wird durch eine weichere Gummimischung und spezielle Profilstrukturen erreicht. Um die 3PMSF-Zertifizierung zu erhalten, seien nochmals zusätzlich genormte Tests des Reifens nötig. „Es ist nicht immer sinnvoll und notwendig, den strengsten Winterstandard als einzigen Referenzpunkt heranzuziehen“, betont Backes.
Zudem bedeuten winterliche Bedingungen laut Backes nicht automatisch, dass der Einsatz von Reifen mit 3PMSF-Symbol nötig sei. Das hänge von Region, Klima und dem individuellen Fahrverhalten ab. Als Beispiel nennt Backes Frankreich: Dort seien 3PMSF-Allwetterreifen nur in Berg- oder Skigebieten Pflicht. Sicherheit im Winter hänge zudem nicht allein vom Reifen ab. „Eine defensive, vorausschauende Fahrweise, angepasste Geschwindigkeit und ausreichend Abstand bleiben entscheidend“, schreibt die Ministerin. Daneben spielt auch die Profiltiefe eine entscheidende Rolle, denn ein abgefahrener oder alter Reifen mit 3PMSF-Kennzeichnung verliere auch seine Wirksamkeit.
Vor diesem Hintergrund sieht Backes keinen Anlass, die Luxemburger Regelung zu ändern: „Effiziente Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind für die Bedingungen im luxemburgischen Winter absolut adequat“. Auch in den Nachbarländern gebe es keine einheitliche Pflicht für 3PMSF-Reifen, diese sei regional begrenzt, so zum Beispiel in verschiedenen Bergregionen. In Deutschland sieht das jedoch anders aus: Hier gilt die Pflicht von 3PMSF-Reifen situativ. Das bedeutet, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte gilt bei unseren deutschen Nachbarn landesweit Winterreifen- oder 3PMSF-Allwetterreifenpflicht.
Luxemburg werde weiterhin an einer „ausgewogenen Herangehensweise“ festhalten, sagt Backes. Ohne sofort strengere Normen zu übernehmen, die nicht dem lokalen Klima entsprechen.
Die Regeln in Luxemburg
– Winterreifen sind unter bestimmten Witterungsbedingungen verpflichtend (Glatteis, verdichteter Schnee, Schneematsch, Eis- oder Raureifflächen)
– Es gibt keine feste Datumsbindung, die Pflicht ist abhängig von Straßen- und Wetterbedingungen
– Ausnahmen: geparkte oder abgestellte Fahrzeuge, Mofas, Motorräder, Trikes, leichte und gängige Quadricycles, Traktoren, motorgesteuerte Maschinen und Fahrzeuge, für die keine Winterreifen erhältlich sind
– Winterreifenkennzeichnung: M+S, M.S. oder M&S und/oder Reifen mit der Kennzeichnung durch das „Alpine-Symbol“ (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)
– Mindestprofiltiefe: gesetzlich festgelegt 1,6 mm sowohl für Sommer- als Winterreifen
De Maart

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