Mittwoch26. November 2025

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JustizFrançois Bausch und General Duschène werden im Waldhof-Dossier nicht angeklagt

Justiz / François Bausch und General Duschène werden im Waldhof-Dossier nicht angeklagt
François Bausch und General Duschène bei der Amtsübergabe des Generals an seinen Nachfolger Steve Thull im September 2020 Foto: Julien Garroy / Editpress

Kein Prozess für Bausch: Das Berufungsgericht klassiert die Anklage gegen den Ex-Verteidigungsminister. Laut der Kammer der „Cour d’Appel“ liegen nicht genug Beweise für eine Pflichtverletzung vor.

Keine Anklage gegen den Ex-Verteidigungsminister und seinen General: Im Strafverfahren zur Explosion im Militärlager Waldhof hat die Justiz den früheren Verteidigungsminister François Bausch (déi gréng) und den ehemaligen Armeechef Alain Duschène entlastet. Das Berufungsgericht entschied am 25. November, die beiden nicht weiter wegen fahrlässiger Körperverletzung an zwei Soldaten zu verfolgen und das Verfahren einzustellen.

Damit hebt die Cour d’appel die Entscheidung der ersten Instanz auf, die im September 2025 ausreichend Verdachtsmomente für eine Anklage gesehen hatte. Hintergrund ist die Explosion einer Granate aus dem Zweiten Weltkrieg am 14. Februar 2019 im Camp „Waldhof“  Dabei starben zwei Unteroffiziere des Kampfmittelräumdienstes Sedal , zwei weitere wurden verletzt. Die Ermittlungen hatten sich vor allem auf Sicherheitsmängel auf dem Gelände konzentriert.

Laut Gericht lagen jedoch keine ausreichenden Beweise für eine konkrete strafbare Pflichtverletzung von Bausch und Duschène vor. Zwar seien die Sicherheitsprobleme am Standort bekannt gewesen, sie hätten aber nicht nachweisbar zur konkreten Unglückssituation beigetragen. Mit der Entscheidung ist der strafrechtliche Teil des „Waldhof“-Dossiers endgültig abgeschlossen.