24. November 2025 - 12.36 Uhr
Akt.: 24. November 2025 - 15.25 Uhr
Staying Alive Darf mein Chef mich feuern, wenn ich meinen Arbeitsplatz verlasse, um Erste Hilfe zu leisten?
An die Brust gefasst, umgekippt und tot: 500 Menschen in Luxemburg sterben pro Jahr an einem Herzstillstand. An vielen Orten im öffentlichen Raum hängen Defibrillatoren, damit Passanten in solchen Momenten rasch eingreifen können. Aber was, wenn gerade niemand da ist – oder niemand sich kompetent fühlt, einen solchen Einsatz durchzuführen? Zu dem Zweck hat das CGDIS mit „Staying Alive LU“ vergangenen Monat eine App vorgestellt, die mittels Geolokalisationsdiensten registrierte Ersthelfer im Umfeld des Notfalls benachrichtigt. Eine gute Sache. Aber was, wenn der Ersthelfer für seinen Rettungseinsatz seinen Arbeitsplatz verlässt? Riskieren er oder sie dann eine Abmahnung – oder gar eine Kündigung?
Das wollten Georges Engel und Mars Di Bartolomeo (beide LSAP) in einer parlamentarischen Anfrage an Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) in Erfahrung bringen. Mischo räumt ein, dass es im Arbeitsgesetz keinen Passus gibt, der es einem Arbeitnehmer erlaubt, seinen Posten zu verlassen, um Erste Hilfe zu leisten. Er verweist indes auf den Artikel L. 233-6 im „Code du travail“, der Folgendes verfügt:
(…) Ne constituent cependant pas des absences injustifiées au sens de l’alinéa précédent et sont assimilées à des journées de travail effectif: (…) 3. les absences motivées par des cas de force majeure ou par des causes indépendantes de la volonté du salarié, et qui ont mis ce dernier dans l’impossibilité de solliciter une autorisation préalable, à l’exception des absences résultant d’une peine d’emprisonnement; (…).
Heißt übersetzt: Beim Einwirken von „höherer Gewalt“ und in Fällen, in denen es nicht möglich ist, beim Chef anzuklopfen und um Erlaubnis zu bitten, gilt die Abwesenheit nicht als „ungerechtfertigt“. Laut Mischo wäre der Einsatz, um ein Leben zu retten, ein Fall von „höherer Gewalt“ und damit von dieser Klausel des Arbeitsrechts mit abgedeckt. Es sei auf jeden Fall „zweifelhaft“, ob ein Arbeitgeber seinen Angestellten in einem solchen Fall und ausschließlich deswegen vor die Tür setzen könne.
Wenn Sie also gerade am Arbeiten sind und Ihre Staying-Alive-App klingelt, zögern Sie nicht und laufen Sie los. Es sei denn, Sie sind Chirurg. Dann kümmern Sie sich zuerst um den Menschen vor Ihnen auf dem OP-Tisch. (hat)
De Maart
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