Montag24. November 2025

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Luxemburg-StadtTödlicher Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt: Immer noch unklar, wer vor Gericht kommt

Luxemburg-Stadt / Tödlicher Vorfall auf dem Weihnachtsmarkt: Immer noch unklar, wer vor Gericht kommt
Auf dem Weihnachtsmarkt am Knuedler wurde vor sechs Jahren ein Kind von einem schweren Teil einer Eisskulptur getroffen Foto: Editpress/Alain Rischard

Vor genau sechs Jahren kam ein Zweijähriger bei einem Unglück auf einem Weihnachtsmarkt in der Hauptstadt ums Leben. Bis heute hat es keinen Prozess gegeben – denn noch immer ist unklar, wer sich vor Gericht verantworten muss.

Die Weihnachtsmärkte in Luxemburg-Stadt sind seit dem Wochenende wieder geöffnet und wenn man bei heißer Schokolade, Glühwein und festlicher Beleuchtung zusammenkommt, ist es kaum vorstellbar, dass vor einigen Jahren dort ein Kind sein Leben verlor. Sechs Jahre ist es her, dass am Abend vom 24. November 2019 ein Zweijähriger bei einem Familienausflug zum Weihnachtsmarkt auf dem Knuedler starb. Beim Schießen eines Erinnerungsfotos wurde das Kind von einem schweren Teil einer Eisskulptur getroffen und erlag seinen schweren Verletzungen noch im Krankenwagen.

Bis heute ist unklar, wie es zu dem Unglück kommen konnte. Denn: Ein Prozess hat bislang nicht stattgefunden. Derzeit liegt das Dossier bei der Ratskammer des Berufungsgerichtes. Die sogenannte „Chambre du conseil“ prüft aktuell, ob sie der Einschätzung der Staatsanwaltschaft folgt und alle Beschuldigten vor Gericht kommen. Ein Untersuchungsrichter hatte fast vier Jahre nach dem Vorfall neun physische und eine moralische Person der fahrlässigen Tötung beschuldigt.

„Die Bezeichnung ‚moralische Person‘ wurde eingeführt, damit zum Beispiel Gesellschaften oder gemeinnützige Vereinigungen zur Rechenschaft gezogen werden können“, erklärte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft dem Tageblatt bereits vor zwei Jahren bei einer weiteren Nachfrage in Zusammenhang mit dem Dossier. Wer die Angeklagten sind, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nie mitgeteilt. Grundsätzlich ist es möglich, dass niemand oder nur ein Teil von ihnen sich vor Gericht verantworten muss. 

Prozess als nächster Schritt

Zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung heißt es von der Justiz: „Auch wenn dieser für alle der gleiche ist, können die Verbindungen und die Nähe zu dem Vorfall ganz unterschiedlich sein – abhängig davon, welche Rolle eine Person oder Einheit bei dem jeweiligen Vorfall gespielt hat.“ Inwiefern die Beschuldigten mit der Tragödie am Knuedler in Verbindung stehen, ist also ganz unterschiedlich. Und so erklärt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft: „Das heißt, für alle einzelnen Beschuldigten wird geschaut, ob ihre Aktionen (oder Inaktionen) kausal zum Unfall sind. Das nimmt bedauerlicherweise Zeit in Anspruch.“  

Was vor sechs Jahren geschah

Am Abend des 24. November 2019 kam auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Knuedler ein zweijähriger Junge ums Leben, als er von einem massiven Teil einer Eisskulptur – eine etwa 2,5 Meter hohe Nachbildung einer Holzwand – getroffen wurde. Warum der 700 Kilogramm schwere Eisblock umfiel, ist bis heute nicht geklärt. Zusammen mit einem Schlitten aus Eis sollte dieser als Kulisse für Erinnerungsfotos dienen. Bei einer Pressekonferenz nach dem Unglück sprach die hauptstädtische Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) von einer „partizipativen Skulptur“, die ausdrücklich als Fotomotiv genutzt werden sollte und um die herum es deshalb auch keine Absperrungen gab. 

Die große Zahl der Beschuldigten führt zu entsprechend mehr Anträgen und Berufungen. In acht Fällen etwa haben Beschuldigte ihre Erinnerungen zu dem Geschehen eingereicht, die mit der Akte abgeglichen werden müssen. In der Vergangenheit verzögerten außerdem zusätzliche Untersuchungen die Ermittlungen immer wieder. Als nächster Schritt steht der Prozess an. Sobald die Ratskammer entschieden hat, will die Staatsanwaltschaft die Sitzungen „so schnell wie möglich“ ansetzen – sofern keine weiteren Überprüfungen nötig sind. Fest steht laut Justiz: Es wird einen Prozess geben. Diese erklärt: „Die Frage, die noch nicht definitiv beantwortet ist, ist gegen wen.“


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Bub
24. November 2025 - 10.15

Es wäre zum lachen wenn es nicht so traurig wäre.

Luxmann
24. November 2025 - 9.06

Auf der einen seite ist natuerlich klar,dass bei einem solchen unfall schwer festzustellen ist wer der hauptverantwortliche ist.
Das hinauszoegern eines prozesses ueber jahre wird allerdings auch nicht mehr klarheit bringen.