Donnerstag6. November 2025

Demaart De Maart

BettelverbotVerwaltungsgericht weist zwei Klagen von vermeintlichen Obdachlosen ab

Bettelverbot / Verwaltungsgericht weist zwei Klagen von vermeintlichen Obdachlosen ab
Die Stadt Luxemburg und der Staat stellten die Glaubwürdigkeit der Kläger offen infrage Symbolfoto: Editpress/Julien Garroy

Jetzt weiterlesen!

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben:

Oder schließen Sie ein Abo ab:

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Zwei Männer, die sich selbst als obdachlos bezeichnen, sind mit dem Versuch gescheitert, das umstrittene Bettelverbot in der Stadt Luxemburg vor Gericht zu kippen. Das Verwaltungsgericht erklärte ihre Klagen für unzulässig – nicht, weil das Verbot grundsätzlich rechtens sei, sondern weil die Kläger nicht ausreichend belegen konnten, dass sie davon betroffen sind.

Das Bettelverbot war Ende 2023 eine der ersten Maßnahmen der neuen CSV-DP-Regierung – und wurde prompt zu Innenminister Léon Glodens erstem Politikskandal. Kritiker werfen der Hauptstadt vor, soziale Probleme mit Polizeiverordnungen zu regeln, statt sie zu lösen. Die jetzt veröffentlichten Urteile des Verwaltungsgerichts geben dem Verbot zumindest formalrechtlich Rückendeckung: Wer dagegen klagen will, muss nachweisen, dass er direkt und individuell betroffen ist – ein „intérêt à agir“ also, ein konkretes Interesse an rechtlichem Schutz. Genau das hätten die beiden Kläger nicht dargelegt.

Ihr Anwalt Fränk Rollinger hatte argumentiert, dass das Bettelverbot in Teilen der Hauptstadt ihre Grundrechte verletze: Betteln sei das einzige Mittel seiner Mandanten, für sich zu sorgen. Das Gericht sah dafür keine stichhaltigen Beweise. Es fehle an einem klaren Nachweis, dass die Männer vom Betteln leben – oder überhaupt obdachlos sind.

Mangelnde Glaubwürdigkeit

Die Stadt Luxemburg und der Staat zweifelten die Glaubwürdigkeit der Kläger offen an. Einer sei Deutscher und habe kein Aufenthaltsrecht, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht sichern könne, hieß es. Beim zweiten Kläger fand der Staat eine Meldeadresse – was aus Sicht der Verteidigung gegen eine tatsächliche Obdachlosigkeit spreche. Der Ton war rau: Der Vertreter des Staates warf den Männern sogar vor, nur vorgeschobene Figuren zu sein – „Strohmänner“ im Dienste politischer Gegner des Verbots.

Doch nicht alle Argumente der Staatsseite fanden Zustimmung: Die Forderung von Staatsratspräsident und Anwalt der Stadt und des Staates, Marc Thewes, nach einer Wohnadresse als Voraussetzung für eine Klage wiesen die Richter scharf zurück. Das Gericht befand, diese Bedingung wäre ein Ausschlusskriterium für alle Obdachlosen und damit ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

Unterm Strich blieb der Vorwurf der Kläger unbelegt: Weder konnten sie beweisen, dass sie wirklich auf Bettelei angewiesen sind, noch, dass das Verbot sie effektiv daran hindert. Die Klagen seien daher unzulässig. Berufung ist möglich. Das Signal des Gerichts ist allerdings deutlich: Wer das Bettelverbot juristisch angreifen will, braucht mehr als ein vages Unbehagen. Das hob Innenminister Léon Gloden dann auch am Donnerstag im Gespräch mit dem Radio 100,7 hervor: „Die europäische Menschenrechtskonvention garantiert kein Recht auf Betteln als solches. Wer sich auf dieses Recht berufen will, muss beweisen, dass Betteln seine einzige Möglichkeit ist, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.“ Auch wenn die Urteile des Verwaltungsgerichts in der Form und nicht in der Sache ergangen seien, würde sich diese Feststellung doch mit seiner juristischen Auffassung als Innenminister decken.

JJ
14. Juni 2025 - 16.05

Betteln für Zigaretten und Bier oder um für sich zu sorgen? Gebt den Leuten die Möglichkeit morgens um 09.00 bei Gemeinden vorzusprechen um einen Besen in die Hand zu nehmen für einen entsprechenden Lohn.(utilité publique) Mal sehen wie viele Freiwillige sich da melden.

Grober J-P.
13. Juni 2025 - 10.07

"nur vorgeschobene Figuren zu sein – „Strohmänner“ im Dienste politischer Gegner des Verbots."
Wenn das stimmt, müsste der Staatsvertreter suspendiert werden, welche Gegner wurden damit gemeint. Haben Sie Prozesse unter Adolf mal verfolgt? Ähnliche Rhetorik.
Zum Betteln, müsste man den UNICEF Leuten auch mal untersagen, in den Gängen der Supermärkte, oder sind dort nur die Verantwortlichen der Geschäfte dazu berechtigt?