Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der Christdemokrat beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin. „Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.“
„Im Rahmen europäischen Rechts“
„Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun“, sagte Merz. „Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.“ Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen.
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag drei Menschen aus Somalia recht gegeben, die sich gegen ihre Zurückweisung an der deutschen Grenze ohne Dublin-Verfahren wehrten. Die Bundespolizei geht an der Grenze zu Luxemburg auf die gleiche Weise vor, hat auch hier schon Asylsuchende zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht Berlin sagte am Montag: Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei betroffenen Somalier waren nach Polen zurückgeschickt worden.
Der deutsche Kanzler unterstrich am Dienstag, bis sich die Lage an den europäischen Außengrenzen mit Hilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, „werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen“.
Innenminister Alexander Dobrindt hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – mit Ausnahmen etwa für Kinder und Schwangere.
De Maart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können