Freitag7. November 2025

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Berufungsgericht bestätigtFußballer Gerson Rodrigues zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Berufungsgericht bestätigt / Fußballer Gerson Rodrigues zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Welche Konsequenzen der Urteilsspruch für die Karriere des Fußballnationalspielers haben wird, bleibt abzuwarten Foto: Editpress/Luis Mangorrin

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Auch im Berufungsprozess wurde der Luxemburger Fußballnationalspieler Gerson Rodrigues für schuldig befunden. Das Urteil aus erster Instanz zu Gewalttaten und Beleidigung wurde bestätigt: 18 Monate Haftstrafe auf Bewährung.

Schuldspruch für Gerson Rodrigues auch im Berufungsverfahren am Mittwoch. Das Gericht bestätigte im Wesentlichen das Urteil vom letzten Jahr: 18 Monate Haft mit fünf Jahren Bewährung, dazu Schadensersatz und eine Geldstrafe.

Angeklagt war Rodrigues wegen Beamtenbeleidigung und drei Gewalttaten: vorsätzliche Körperverletzung an seiner Ex-Freundin sowie an zwei Männern vor Nachtclubs im Bahnhofsviertel der Hauptstadt. Die Vorfälle datieren aus den Jahren 2019 und 2022.

Im Berufungsverfahren vergangenen März erschien Gerson Rodrigues erstmals persönlich vor Gericht, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Der 29-jährige Nationalspieler räumte ein, sich gegenüber Polizisten respektlos verhalten zu haben. Er habe sich missverstanden und angegriffen gefühlt, bedaure seine Worte jedoch und wolle sich aufrichtig entschuldigen. Einen Fall von Körperverletzung gestand er teilweise. Den Vorwurf, 2019 vor der Bar „Saumur“ zugeschlagen zu haben, wies er hingegen entschieden zurück.

Ausführlicher äußerte er sich zum Vorfall der häuslichen Gewalt vom 25. November 2022. Das sei auch der Hauptgrund seiner Berufung: „Weil ich mit dem, was über mich gesagt wurde, nicht einverstanden bin“, sagte Rodrigues. Im ersten Prozess sei vieles zu seinem Nachteil falsch dargestellt worden – das wolle er nicht hinnehmen. Es gehe ihm darum, Klarheit zu schaffen und seinen Ruf wiederherzustellen. Rodrigues schilderte vor Gericht, er habe damals die Wohnung seiner Ex-Partnerin, der früheren Miss Luxemburg Emilie Boland, aufgesucht. Dort habe er festgestellt, dass sie sich am Arm selbst verletzt habe. Später habe sie sich in ihrem Zimmer eingeschlossen und sich im Gesicht verletzt. Der vorsitzende Richter äußerte Zweifel an dieser Darstellung. Rodrigues blieb jedoch dabei: Er habe ihr die Verletzungen nicht zugefügt, sondern helfen wollen, sagte er.

Verteidigung und Anklage

Die Verteidigung bestritt die meisten Vorwürfe und plädierte auf Freispruch oder eine einfache Bewährungsstrafe – mangels Beweisen. Für das Berufungsverfahren hatte sich Gerson Rodrigues mit Me Max Lehnen einen neuen Anwalt genommen. Lehnen griff unter anderem ein Video auf, das am Tattag in der Wohnung von Emilie Boland entstanden sein soll – allerdings ohne Zeitstempel. Durch den Vergleich mit Fotos vom Tatort kam er zum Schluss: Das Video müsse an jenem Tag aufgenommen worden sein. Warum das relevant sei? Weil sein Mandant darin ruhig mit Frau Boland spreche – ohne erkennbare Gesichtsverletzungen. Das deute darauf hin, dass die Szene zu Beginn des Treffens aufgenommen wurde.

Auch zum Vorfall vor der Bar „Saumur“ äußerte sich die Verteidigung: Rodrigues sei nicht persönlich vom Betreiber identifiziert worden, sondern lediglich auf Aufnahmen der Überwachungskameras. Die Bildqualität sei jedoch so schlecht, dass eine eindeutige Identifikation nicht möglich sei.

Ganz unrecht gibt die Generalstaatsanwältin der Verteidigung nicht: Die Ermittlungen hätten gründlicher sein können. Doch auch wenn der letztgültige Beweis fehle, sprächen die Indizien klar gegen Rodrigues. Im Fall der Auseinandersetzung mit Emilie Boland schenkt sie der Aussage der Frau Glauben. Rodrigues habe sich „völlig danebenbenommen“, so die Generalstaatsanwältin – mit auffälligen Parallelen zu anderen Fällen häuslicher Gewalt. Unterm Strich erkennt die Anklage ein Muster: drei Vorfälle mit ähnlicher Dynamik, bei denen Rodrigues offenbar das Gefühl gehabt habe, Regeln würden nicht für ihn gelten. Sie forderte daher die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils – bei erhöhter Geldstrafe. Diesem Antrag sind die Berufungsrichter nun gefolgt.

JJ
1. Mai 2025 - 8.36

Vorbestrafte Nationalspieler? Naja. Wenn US-Präsidenten das können dürfen.