Wer eine Reise nach London oder in die schottischen Highlands plant, sollte sich auf neue Einreisebestimmungen einstellen: Seit dem 2. April benötigen Reisende aus EU-Staaten eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um ins Vereinigte Königreich einreisen zu dürfen.
Das Europäische Verbraucherzentrum veröffentlicht nun Tipps, wie eine Genehmigung beantragt werden kann: Die Beantragung erfolgt vollständig digital über die App oder die offizielle Webseite des britischen Innenministeriums. Neben persönlichen Angaben wie Adresse und Arbeitsplatz müssen Antragsteller auch ein Foto ihres Reisepasses hochladen. Für Reisende über neun Jahren ist zusätzlich ein Gesichtsbild erforderlich.
Eine Internetrecherche nach „ETA-Antrag“ kann jedoch auf inoffizielle Webseiten führen, die gegen eine hohe Zusatzgebühr bei der Beantragung helfen, warnt das Verbraucherzentrum. Diese Dienste sind zwar nicht unbedingt betrügerisch, doch sie verlangen oft erheblich mehr als die offiziellen Stellen. Um unnötige Ausgaben zu vermeiden, sollten Reisende ausschließlich die offizielle Webseite der britischen Regierung nutzen.
Doch worum handelt es sich bei dieser Genehmigung? Die ETA ist eine digitale Sicherheitsüberprüfung für alle, die ohne Visum nach Großbritannien reisen. Ein gültiger Reisepass allein reicht nicht mehr aus. Die Genehmigung erlaubt mehrfache Einreisen und Aufenthalte von bis zu sechs Monaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Voraussetzung ist, dass der Reisepass während dieses Zeitraums gültig bleibt.
Im Zuge der Beantragung prüft die britische Regierung unter anderem, ob Vorstrafen vorliegen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Einwanderungssystem besser zu kontrollieren und Missbrauch zu verhindern.
Gebühr steigt nächste Woche – jetzt beantragen
Die Gebühr für die ETA beträgt derzeit 10 Pfund (umgerechnet rund zwölf Euro). Ab dem 9. April 2025 erhöht sich dieser Betrag auf 16 Pfund (etwa 19 Euro). Um Mehrkosten zu vermeiden, sollten Reisende ihren Antrag möglichst frühzeitig stellen.
Wer ohne gültige ETA anreist, riskiert, an der Grenze abgewiesen zu werden. Auch Fluggesellschaften können Passagieren ohne diese Genehmigung das Boarding verweigern. Da die Nichtbeförderung als gerechtfertigt gilt, besteht in solchen Fällen kein Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung. Um Probleme zu vermeiden, ist es daher ratsam, die ETA rechtzeitig zu beantragen.
Für britische Staatsbürger, die in die EU reisen möchten, ändert sich vorerst nichts. Allerdings wird im letzten Quartal 2026 das europäische Reisegenehmigungssystem ETIAS eingeführt. Ab dann benötigen auch britische Staatsbürger eine elektronische Einreisegenehmigung für Reisen in die EU.
Weitere Informationen bietet das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg (CEC Luxembourg), insbesondere zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen und Reisebestimmungen.
De Maart

Dann reise ich lieber nach Dubai oder China...die verlangen diesen teuren unfug naemlich nicht.