Pünktlich zum Weltfrauentag hat die Partei „déi Lénk“ in dieser Woche einen Gesetzesvorschlag zum Thema geschlechterspezifische Gewalt eingereicht. Man stütze sich dabei, heißt es bei der Pressekonferenz am Freitagvormittag, auf Empfehlungen der Expertengremiums „Grevio“ des Europarats, das 2023 die Umsetzung der Istanbul-Konvention im Großherzogtum analysiert hatte, sowie auf „Best Practice“-Beispielen aus den Nachbarländern Belgien und Frankreich.
Zentrale Neuerung des Gesetzesvorschlags ist ein Recht auf kostenlose juristische Unterstützung („assistance juridique“) für Opfer von häuslicher Gewalt. Aktuell könnten vor allem die Gewalttäter, sofern sie zum Beispiel in Untersuchungshaft sitzen, von der kostenlosen Hilfe profitieren. Für die Opfer sei es weitaus schwieriger, diese Unterstützungsleistung zu beantragen, so „déi Lénk“. Des Weiteren möchte man bestehende Opferschutzmaßnahmen auch auf Familienmitglieder ausdehnen, um sie so besser vor dem Zugriff des Täters schützen zu können. Außerdem sollten Kinder, die von einem Elternteil Gewalt erfahren haben, in Zukunft für eine psychologische Betreuung nicht mehr die Zustimmungen beider Elternteile benötigen.
Aufenthaltstitel für Opfer häuslicher Gewalt
Besondere Aufmerksamkeit erhält im Gesetzesvorschlag von „déi Lénk“ die Wohnsituation von Gewaltopfern. Ihnen sollte im Falle von Partnerschaftsgewalt ein temporäres alleiniges Nutzungsrecht der gemeinsamen Wohnung zukommen, so die Partei. Sie sollten außerdem einen bevorzugten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten. Der Zutritt zu Frauenhäusern sollte ihnen auch unabhängig vom Aufenthaltstitel garantiert werden. Die Linke verfolgt einen intersektionalen Ansatz und versucht unterschiedliche Dimensionen von Diskriminierung im Kontext häuslicher Gewalt in ihren Vorschlag einfließen zu lassen. Die Partei fordert auch eine Änderung des Einwanderungsgesetzes, damit Opfer von häuslicher Gewalt automatisch einen Aufenthaltstitel bekommen – ein Mittel, um ihnen aus der Abhängigkeit von einem Gewalttäter zu helfen. Des Weiteren setzt man sich auch für einen besseren Informationsaustausch ein. Sollte die Polizei in einem Fall häuslicher Gewalt intervenieren, sollte die Staatsanwaltschaft automatisch darüber informiert werden – um dann selbst entscheiden zu können, ob sie weitere Ermittlungen anstellen möchte. Das könnte die Last der Anzeige von den Schultern der Opfer nehmen. Die Dunkelziffer bei häuslicher und sexualisierter Gewalt ist sehr hoch, viele Übergriffe werden nicht angezeigt.
Wenn es nach der Linken geht, sollte „wirtschaftliche Gewalt“ in Zukunft als eigener Straftatbestand in den „Code pénal“ übernommen werden. Über diese Gewaltdimension, die das Ausnutzen einer finanziellen Abhängigkeit beschreibt, wurde auch bei der ersten Konferenz zum Aktionsplan für geschlechtsspezifische Gewalt von Gleichstellungsministerin Yuriko Backes (DP) diskutiert. Im Rahmen der Pressekonferenz lobt der Linken-Abgeordnete Marc Baum die Dynamik von Backes – im Vergleich zu ihren Amtsvorgängerinnen. „Sie scheint wirklich den Willen zu haben, etwas zu verändern.“ Um den Aktionsplan bewerten zu können, müsse er jedoch das Ergebnis abwarten. Noch laufen die Arbeiten im Ministerium. Ein erstes Ergebnis gibt es jedoch bald: In der letzten Märzwoche wird die Ministerin der zuständigen Kommission das bereits angekündigte Pilotprojekt eines nationalen Zentrums für Opfer von Gewalt präsentieren.
De Maart

In Anbetracht der Relevanz und Dringlichkeit dieser Thematik sowie des aktuellen politischen Umfelds ist es unabdingbar, dass alle Menschenrechtsverteidiger*innen, ob Organisationen, Parteien und Privatpersonen an einem Strang ziehen und geschlossen für das gemeinsame Ziel kämpfen.
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