Der Ständige Ausschuss für Arbeit und Beschäftigung (CPTE) tagt das nächste Mal am Dienstag, 4. März. Einen Tag vor dieser Sitzung haben die Gewerkschaften OGBL und LCGB nun kritisiert, dass der Arbeitsminister Georges Mischo (CSV) mehrere zentrale Diskussionspunkte – zumindest laut Tagesordnung – nicht besprechen wolle. „Der Arbeitsminister hat eine neue Sitzung einberufen, ohne jedoch die derzeit strittigen Themen auf die Tagesordnung zu setzen, insbesondere die Diskussion über eine Reform des Gesetzes über Tarifverhandlungen“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von OGBL und LCGB.
Die beiden Akteure fordern die Regierung dazu auf, „das Recht der Gewerkschaften mit nationaler Repräsentativität auf Unterzeichnung und Aushandlung von Tarifverträgen zu garantieren und sich dafür einzusetzen, dass der Inhalt der Tarifverträge nicht eingeschränkt wird“. Man erwarte diesbezüglich vom Arbeitsminister ein „festes und eindeutiges Engagement“.
Damit die aus Sicht der Gewerkschaften zentralen Themen zur Sprache kommen können, fordern OGBL und LCGB von Minister Mischo, dass folgende Punkte für den 4. März auf die Tagesordnung gesetzt werden:
– „den Gesetzentwurf 8479 zur Einführung eines Online-Antrags auf Arbeitslosengeld (dieser Entwurf wurde im CPTE nicht diskutiert, obwohl er vollständig in seinen gesetzlichen Aufgabenbereich fällt);
– die Umsetzung der europäischen Richtlinie über Plattformarbeit in nationales Recht;
– die Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Dialogs gemäß Artikel 11 der Empfehlung des Rates vom 12. Juni 2023 zur Stärkung des sozialen Dialogs in der EU;
– die Wiederbelebung des Überwachungsausschusses der ADEM, eines dreigliedrigen Gremiums, das die Erfüllung der der Agentur für Beschäftigungsentwicklung übertragenen Aufgaben und Pflichten begleiten und bewerten soll – dieses Gremium wurde seit vielen Jahren nicht mehr einberufen;
– die Neudefinition der Rolle der „Inspection du Travail et des Mines“ (ITM);
– die Überarbeitung der Gesetzgebung zur Arbeitsplatzerhaltung sowie des Arbeitsplatzerhaltungsplans und des Sozialplans, um die Arbeitsplatzsicherheit der Arbeitnehmer besser zu gewährleisten.“
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können