Der Tageblatt-Artikel vom vergangenen Freitag über die leerstehende Wohnung in der rue Clair-Chêne, 17, in Esch, hat zahlreiche Reaktionen ausgelöst. Besonders ein Hinweis sticht hervor: Die frühere Bewohnerin des Appartements wird auch mit einem Haus in der rue des Charbons in Esch in Verbindung gebracht. Dort habe sie zeitweise mit ihrer Tochter gelebt. Heute sei das Gebäude mit der Hausnummer 65 in einem desolaten Zustand. Allem Anschein nach sei es nicht bewohnt, wird erzählt.
Wegen Straßenarbeiten ist der Kuelebierg schwer zugänglich. Aber das Haus ist leicht zu finden. Es liegt im oberen Teil der Straße, nahe der Kreuzung mit der rue Victor Hugo, nur wenige Meter von einem Dönerladen und einem Frisiersalon entfernt. Die Immobilie ist auf beiden Seiten angebaut. Die Fassade wirkt schmutzig und grau, die Fensterrahmen sind verwittert, die heruntergelassenen Jalousien ebenfalls. Eines der Fenster wurde mit einer Holzplatte notdürftig verschlossen, ein anderes mit einer Art Netz ersetzt. Aus dem Inneren des Hauses dringt das Gurren von Tauben. An der Türklinke haben sich Spinnweben gesammelt, die Klingel funktioniert nicht mehr, doch der Name ist deutlich lesbar: Goergen. Derselbe Familienname wie in der rue Clair-Chêne.

Verwahrloste Tiere
Die Adresse im Kuelebierg ist kein unbeschriebenes Blatt. Im Frühjahr 2012 habe die Polizei, nach Beschwerden von Einwohnern der Straße, dort eine Hausdurchsuchung gemacht, wird erzählt. Zahlreiche Hunde und Katzen seien in dem Gebäude angetroffen worden, darunter auch tote Tiere. Beim Polizeieinsatz hätten sich zwei Frauen verbal und körperlich zur Wehr gesetzt. Dabei soll es sich um A. Goergen und ihre Tochter C. Wolff gehandelt haben. Nach dem Einsatz seien die Frauen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angezeigt worden. Was daraufhin geschah, bleibt nebulös. Gemunkelt wird viel. Genaueres weiß man nicht.

Das Haus im Kuelebierg steht mindestens seit 2018 leer. Damals hätten kommunale Dienste die Fenster verschlossen, heißt es. An der Adresse sei auch niemand mehr angemeldet, so die Gemeindeverwaltung. Fakt ist also, dass es sich um eine weitere Wohnung handelt, die, so wie das Appartement in der rue Clair-Chêne, seit Jahren nicht genutzt wird, obwohl Bedarf besteht. Im Kuelebierg müssen zumindest keine anderen Beteiligten für die Kosten aufkommen, wobei Dienste der Gemeinde ja von der Allgemeinheit bezahlt werden.
Offensichtlich sind auch im Kuelebierg ungeklärte Besitzverhältnisse die Ursache dafür, dass das Haus weder verkauft noch vermietet werden kann.
Verwaistes Erbe?
Die einzig infrage kommende Erbin scheint auch in diesem Fall Tochter C. Wolff zu sein. Von ihr aber fehlt bisher jede Spur. Warum sich diese Person nicht meldet oder nicht gefunden werden kann, warum sie ihr Erbe nicht antritt oder darauf verzichtet – was ihr gutes Recht wäre –, bleibt ein Rätsel.
Es ist richtig, dass Eigentum gesetzlich gut geschützt ist. Dass es Besitzern aber erlaubt ist, Wohnungen verwahrlosen zu lassen, während andere, vor allem unbeteiligte Nachbarn, darunter leiden oder gar dafür aufkommen müssen, wirft dringende Fragen auf.
Eine Frage wird im Kontext des Appartments in der rue Clair-Chêne öfters gestellt: Warum könne keine „succession vacante“ (verwaistes Erbe) geltend gemacht werden? Das bezeichnet den Fall, in dem jemand stirbt und es keinen rechtlichen Erben gibt oder niemand das Erbe annimmt. In solchen Fällen geht das Erbe an den Staat. Worauf also wartet der Staat – und vor allem wie lange noch?
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