Die Minister der Mehrheitsparteien CSV und DP sind am Freitag zusammengetreten. Dabei wurde unter anderem ein Gesetz zur Stärkung der Rechte der Frau gutgeheißen. Unter anderem sollen Jungfräulichkeitsprüfungen und -zertifikate verboten werden; die Hymenoplastik, also das Wiederherstellen des Jungfernhäutchens, verboten werden; die Bedenkzeit für den freiwilligen Schwangerschaftsabbruch abgeschafft werden
Demnach sollen das Durchführen von Jungfräulichkeitsprüfungen und das Ausstellen von Zertifikaten ebenso wie die Hymenoplastik ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Zur Abschaffung der Bedenkzeit im Fall eines freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs wird das Gesetz über Sexualinformation, die Verhinderung von heimlichen Abtreibungen und die Regelung des freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs überarbeitet.
Die Regierung beschloss zudem, die Strafprozessordnung abzuändern. Diese sieht derzeit vor, dass das Gericht in Strafsachen nur dann eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aussprechen kann, wenn es diese Entscheidung besonders begründet hat. Somit muss der Richter derzeit sowohl in Straf- als auch in Bußgeldsachen begründen, warum keine Bewährungsstrafe gewährt wird. In Zukunft wird diese Begründungspflicht des Richters auf Fälle beschränkt, in denen eine Aussetzung der Strafe bei Strafen von weniger als zwei Jahren abgelehnt wird. Damit entspricht die Regierung den Empfehlungen mehrerer internationaler Gremien, darunter insbesondere der Financial Action Task Force (FATF), der Expertengruppe zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) und der unabhängigen Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Grevio).
Schutz für Opfer von häuslicher Gewalt
Zudem setzt die Regierung eine EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Schutzanordnungen in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten um. Dabei handelt es sich um ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der Rechte und der Sicherheit von Opfern, die in ihrem Herkunftsland eine gerichtliche Schutzmaßnahme erhalten. Diese soll künftig auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in den diese Personen reist, angewendet werden können. Die Richtlinie gilt für die drei häufigsten Arten von nationalen Schutzmaßnahmen: ein Verbot, sich an Orte zu begeben, an denen die geschützte Person wohnt, arbeitet, sich aufhält oder die sie regelmäßig besucht; ein Verbot oder eine Regelung jeglicher Form von Kontakten mit der geschützten Person; ein Verbot oder eine Regelung, sich der Person, für die eine Schutzmaßnahme gilt, nicht weiter als bis zu einer bestimmten Entfernung zu nähern.
Die EU-Richtlinie enthält Regeln, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, diesen Schutz in der gesamten Europäischen Union ununterbrochen zu gewährleisten.
Des Weiteren hat der Regierungsrat einen Gesetzentwurf zur Gründung der „Agence luxembourgeoise des médicaments et produits de santé (ALMPS)“ gebilligt. Die ALMPS soll als öffentliche Einrichtung die Qualität und Sicherheit von Human- und Tierarzneimitteln, Medizinprodukten sowie anderen Gesundheitsprodukten gewährleisten. Zu ihren Aufgaben zählen die Entwicklung von Fachwissen, die Förderung von Innovationen in Biomedizin und Gesundheitstechnologien sowie die Information über den richtigen Gebrauch dieser Produkte.
De Maart

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