Mittwoch3. Dezember 2025

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„Keine Minderjährigen ins Gefängnis!“Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung

„Keine Minderjährigen ins Gefängnis!“ / Nach Straftat in Esch wiederholt „Eran, eraus … an elo?“ eine alte Forderung
Bis hierhin und nicht weiter: „Minderjährige haben im Gefängnis nichts verloren“ fordert die Vereinigung „Eran, eraus … an elo?“ Foto: Editpress/Alain Rischard

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„Keine Minderjährigen ins Gefängnis!“ Die Tatsache, dass diese Forderung immer und immer wieder gestellt werden muss, erzürnt Grégory Fonseca und Nadia Meyers. Ihrem Ärger, über das, was sie Trägheit und Inkompetenz in der Politik nennen, machen sie vor der Presse Luft. 

Grégory Fonseca und Nadia Meyers sind aufgebracht. Nachvollziehbar. Die beiden Mitglieder von „Eran, eraus … an elo?“, einer Vereinigung, welche die Rechte und Interessen von Häftlingen vertritt, sind kategorisch: „Minderjährige gehören nicht ins Gefängnis!“

Ihre Forderung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten wird sie von vielen erhoben. Dass sie jetzt wieder gestellt wird, hat mit einer Straftat Anfang dieses Jahres in Esch zu tun. Zwei Minderjährige werden verdächtigt, ihren Vater beziehungsweise Stiefvater getötet zu haben. Einer der beiden ist nun in der „Unisec“, der geschlossenen Abteilung der Jugenderziehungsanstalt in Dreiborn untergebracht, der andere im Erwachsenengefängnis in Schrassig.

„Ein No-Go!“, geben Grégory Fonseca und Nadia Meyers immer wieder zu verstehen. Sie weisen darauf hin, dass seit Jahrzehnten über dieses Thema geredet werde. Aber nichts geschehe. Allen Empfehlungen, Kritiken und Ankündigungen zum Trotz, ob aus Bevölkerung, Politik und Gerichtsinstanzen oder von internationalen Gremien wie dem Europarat oder der UNO. Immer noch würden Minderjährige im geschlossenen Strafvollzug untergebracht. Insgesamt 27 in den vergangenen rund fünf Jahren. Und jetzt wieder. Dass nichts dagegen unternommen werde, sei ein Zeichen von Trägheit und Inkompetenz.

Gutachten der CCDH

Wie gesagt, „Eran, eraus … an elo?“ steht mit seiner Empörung und seinen Forderungen nicht allein da – im Gegenteil. In einem Gutachten zum Jugendschutzgesetz der beratenden Menschenrechtskommission (CCDH) heißt es zum Beispiel: „Es ist von größter Bedeutung, dass alles getan wird, um alternative Maßnahmen zur Inhaftierung von Minderjährigen zu finden. Die CCDH ist der Meinung, dass Minderjährige, die Straftaten begangen haben, diejenigen sind, die am meisten Schutz benötigen.“ Oder: „Die Inhaftierung von Minderjährigen in einem Gefängnis für Erwachsene stellt eine gravierende Verletzung der Prinzipien der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der UN-Kinderrechtskonvention dar.“ Und etwas weiter heißt es: „Jede gesetzliche Regelung, die eine solche Freiheitsentziehung ermöglicht, hat niemals die Zustimmung der CCDH erhalten. Die CCDH fordert zudem, dass die Sicherheitseinheit (Unisec) ausschließlich Minderjährige aufnimmt, die Straftaten begangen haben, und nicht Jugendliche, die ‚ungehorsam‘ sind, sich Fehlverhalten zuschulden kommen lassen, ausreißen, sich undiszipliniert verhalten oder die Schule verweigern.“

Im Gutachten der CCDH heißt es zudem, dass die Gründe, die zu einem Freiheitsentzug führen, klar definiert werden müssen. Jede freiheitsentziehende Maßnahme müsse das letzte Mittel sein, sich auf schwerwiegende Straftaten beschränken und zeitlich begrenzt sein. Dass dem nicht immer so ist, gibt auch die Menschenrechtskommission in ihrem Text zu bedenken. 

Resozialisierung

Grégory Fonseca und Nadia Meyers sind demnach in guter Gesellschaft, wenn sie fordern, dass keine Minderjährigen im Erwachsenengefängnis untergebracht und nur im äußersten Notfall eingesperrt werden sollten. Stattdessen müsse es eine umfassende psychologische Betreuung und Maßnahmen zur Resozialisierung geben. Auch darin bestehe heute ein erschreckender Mangel.

Es sei an der Regierung zu handeln, damit ihren Worten und Gesetzen auch Taten folgen, sagen die Mitglieder von „Eran, eraus … an elo?“. „Mineure gehéieren net an de Prisong.“ Dieser Satz stamme aus dem Jahr 2000. Gesagt habe ihn Luc Frieden, damals Justizminister, heute Chef der Regierung.

In einem RTL-Interview sagte Justizministerin Elisabeth Margue gestern Abend übrigens, dass die Planung eines neuen Jugendgefängnisses bis Ende des Jahres abgeschlossen sein solle. 

JJ
10. Januar 2025 - 8.29

@m.goetz,
davon gehen die meisten Schreiber sicher aus,dass die Schuld bewiesen ist. Unschuldige werden selten eingesperrt.

Nomi
9. Januar 2025 - 16.03

An deser Diskussio'un muss obgepasst ginn dass d'Affer net mei' gestrooft gin wei' Taeter/Moerder !!

fraulein smilla
9. Januar 2025 - 15.37

Bei Eran ,eraus scheint der Schwerpunkt bei eraus zu liegen . -Wenn man der Meinung ist ,dass 16 jaehrige reif genug sind um waehlen zu duerfen , ( Ich bin der Meinung ) dann gibt es auch keinen triftigen Grund 16 Jaehrige strafrechtlich anders zu behandeln als 18 Jaehrige .

9. Januar 2025 - 15.11

An alle: es gilt bis zu einer Verurteilung die Unschuldsvermutung, zum Glück sind wir nicht im Wilden Westen!

Paddy
9. Januar 2025 - 13.50

Wéi kannen et nëmme Leit/Organisatiounen gin déi sech op d'Säit vu Mäerder stellen?
Elo gëtt hei gemaat wéi dat zwee kleng Engelcher wären déi net wëssen wat mat hinne geschitt. Do kënnt een aus dem Kapprësselen net méi eraus.

Stip
9. Januar 2025 - 10.40

Minderjährige die Taten vollbringen wie Erwachsene sollen genau so behandelt und bestraft werden. Wer morden kann kann auch büssen. Alter, Geschlecht und Herkunft spielen keine Rolle.

CG
9. Januar 2025 - 10.22

„Die Inhaftierung von Minderjährigen in einem Gefängnis für Erwachsene stellt eine gravierende Verletzung der Prinzipien der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der UN-Kinderrechtskonvention dar.“ Auch Minderjährige können meiner Meinung nach in einem Gefängnis für Erwachsene inhaftiert werden, besonders bei einer so gravierenden Tat wie Mord. Allerdings sollten sie von den erwachsenen Hàftlingen getrennt sein.

JJ
9. Januar 2025 - 9.20

Wohin denn dann? In die Klapsmühle? Die wissen doch schon seit sie von der Brust entwöhnt sind,dass ihnen bis 18 nichts passieren kann. Sogar Lehrer trauen sich nicht mehr Erziehungsmaßnahmen zu ergreifen.Ihnen droht der Anwalt der Eltern.
Also liebe Kids. Ihr dürft machen was ihr wollt,es kann euch nichts passieren.

Hild Charles
9. Januar 2025 - 9.12

Man sollte die beiden Buben bei Herrn Fonseca und Frau Meyers zu Hause unterbringen, bis dass die Gerichte ein Urteil gesprochen haben.