Von dem Haus aus dem Jahre 1908 seien lediglich zwei Fassadenseiten und das Dach erhalten. „Wir haben keine Probleme damit, dass diese Elemente geschützt sein sollen“, sagt einer der Kläger dem Tageblatt. Ist jedoch das ganze Haus geschützt, dann werde es problematisch, sobald man im Inneren etwas renovieren wolle.
Seiner Meinung nach wären in Esch Hunderte Häuser davon betroffen, doch viele Eigentümer wüssten vielleicht gar nichts von ihrem „Glück“. Wollen diese jedoch später einmal etwas im Haus ändern, bekämen sie Probleme.
Die Häuser in der Bolivar-Straße seien Anfang des 20. Jahrhunderts für Beamte der Eisenindustrie errichtet worden. Zur Straßenseite hin seien sie beachtlich, auf der Rückseite, zum Garten hin, allerdings „x-beliebig“. Es sei unbegreiflich, wie die Gemeinde ein ganzes Haus unter Denkmalschutz stellen könne, ohne zu kontrollieren, in welchem Zustand sich das Innere befindet.
Das Gericht hielt in seiner Urteilsbegründung unter anderem fest, dass auch bei der Reform des Bebauungsplanes das verfassungsrechtliche Proportionalitätsprinzip gewahrt werden müsse. Die Auflage eines zu erhaltenden Gebäudes beziehe sich nicht notwendigerweise auf das gesamte Gebäude, sondern muss nach den Elementen des Gebäudes aufgeschlüsselt werden, die nach den geltenden Kriterien auch erhaltenswert sind. Im vorliegenden Fall seien dies eben nur die zwei Fassadenseiten, das Dach und die Mansardeneinfassung. Deshalb müsse der PAG in diesem speziellen Punkt abgeändert werden. Die Bezeichnung „construction à conserver“ ohne jegliche Differenzierung akzeptiert das Gericht nicht.
„Nicht fair“
Faktisch wird dieses Urteil nun nichts für andere betroffene Häuser mehr ändern, die späteren Auswirkungen könnten jedoch enorm sein. Dessen ist sich auch Oppositionspolitiker Steve Faltz (LSAP) bewusst. Bei Renovierungs- oder Umbauplänen könnte es durchaus problematisch werden. Leider sei es jetzt zu spät, dies zu ändern. Nach der Entscheidung des Gemeinderats hatten Hausbesitzer 40 Tage Zeit, um Berufung einzulegen, eine Frist, die inzwischen aber abgelaufen ist.
Er verstehe zwar einerseits, dass die Verwaltung aus praktischen Gründen nicht jedes Haus detailliert analysieren könne, andererseits sei es in der Tat nicht fair, meint Faltz. „Ich glaube schon, dass die Gemeinde sich in diesem Fall in einer Bringschuld befindet und den Dialog zu den betroffenen Hausbesitzern suchen sollte. Diese sollten in einem persönlichen Gespräch auf die eventuellen Folgen einer Umklassifizierung aufmerksam gemacht werden.“ In anderen Fällen, z.B. wenn die Kinder in eine andere Schule sollen, würde die Gemeinde dies ebenfalls tun.
Wann der Gemeinderat über die vom Gericht geforderte Abänderung abstimmen wird, war bis gestern nicht bekannt. Laut Bürgermeister Christian Weis (CSV) werden sich alle Verantwortlichen der Gemeinde in Kürze treffen, um das Urteil zu analysieren. Danach würden die nötigen Schritte unternommen. Auch ob es eventuelle Auswirkungen für andere Immobilien gäbe, könne er zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.

De Maart

Do freet een sech dach, op iwwerhaapt eng Analyse gemaach gouf ier déi Haiser emklasséiert goufen.
Am Quartier "Uecht" ginn et esou ähnlech Probleemer.
Do sin déi "kleng, normal" Haiser vun der fréieren Schmelzaarbechter enner Denkmalschutz gestallt gin. E puer Meter weider sin iewel déi grouss "Maisons de Maîtres" net betraff obwuel déier hier architektonesch a kulturell Bedeitung dach vill méi wichteg ass an deemno och ënnert Denkmalschutz gehéieren.