Donnerstag6. November 2025

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JahreswendeDiese Luxemburger Gesetze und EU-Richtlinien gelten seit dem 1. Januar 2025

Jahreswende / Diese Luxemburger Gesetze und EU-Richtlinien gelten seit dem 1. Januar 2025
 Foto: Editpress/Julien Garroy

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Mit dem Jahreswechsel treten auch zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Das Tageblatt hat einen Überblick, was sich für Verbraucher ändern wird.

„Mehr Netto vom Brutto“

Was passiert in puncto Steuern?
Zum Jahresbeginn wird die Steuertabelle erneut um 2,5 Indextranchen bereinigt. Das hatte die Regierung im Rahmen des „Entlaaschtungs-Pak“ kurz vor den Sommerferien 2024 angekündigt. Damit sind dann insgesamt 6,5 von 8 Indextranchen (davon 2,5 noch von der Dreierkoalition) in den vergangenen zwei Jahren von der Inflation bereinigt worden. Aber: Das nationale Statistikamt Statec rechnet mit einer weiteren Indextranche im kommenden Jahr, deren Auswirkungen auf die Steuertabelle nicht automatisch angepasst werden.

Durch einen höheren Steuerkredit wird der unqualifizierte Mindestlohn in Luxemburg zum 1. Januar de facto steuerfrei sein – und das in allen Steuerklassen. Zudem soll eine neue Berechnungsformel in der Steuerklasse 1a eine Entlastung herbeiführen. Der Steuerkredit für Alleinerziehende wird ebenfalls angehoben.

Mindestlohn, Renten, Revis und RPGH
Der soziale Mindestlohn wird zum 1. Januar um 2,6 Prozent angehoben. Dem Beispiel folgen dann auch der „Revenu d’inclusion sociale“ (Revis) und der „Revenu pour personnes gravement handicapés“ (RPGH), die ebenfalls um 2,6 Prozent erhöht werden. Zudem kommt es am 1. Januar zu einem automatischen „Ajustement“ der Renten in Luxemburg. Demnach steigen die Renten um 1,6 Prozent, um sie an die durchschnittliche Lohnentwicklung anzupassen.


Screen-Life-Balance

Das Bildungsministerium hatte im vergangenen Jahr angekündigt, Maßnahmen für eine bessere Screen-Life-Balance in Luxemburgs Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einzuführen. Seit dem 1. Januar ist die Nutzung von Bildschirmen dort für nicht schulpflichtige Kinder verboten. Im April folgt dann das Verbot von Mobilgeräten, die über eine Internetverbindung verfügen können, in Grundschulen und „Maison relais“. Im Juni ist nach den Pfingstferien eine obligatorische physische Distanzierung zwischen dem Schüler und mobilen elektronischen Geräten während des Unterrichts in der Sekundarstufe vorgesehen. Darüber hinaus müssen die Schulen über eine Charta verfügen, die die Nutzung von mobilen elektronischen oder ähnlichen internetfähigen Geräten auf dem Schulgelände regelt.


Teufelszeug oder Wunderpflanze?

Seit dem 1. Januar werden in Luxemburgs Krankenhausapotheken keine Cannabis-Blüten mehr verkauft. Fortan gibt es nur noch das nicht-psychoaktive CBD zu kaufen. Erhältlich bleiben ebenfalls verschiedene Öle und einige zugelassene Medikamente. Die Entscheidung trifft Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) auf Empfehlung einer Arbeitsgruppe des „Conseil scientifique du domaine de la santé“. Dieser hat nach Ansicht von 60 Studien zum Einsatz von medizinischem Cannabis geurteilt, dass die Beweislage für die Wirksamkeit von Cannabis weiterhin dünn bleibt und die Risiken weitaus höher als bisher angenommen sind. Besonders bei den Langzeitwirkungen und den Darreichungsformen müsse noch weiter geforscht werden, heißt es vonseiten des Rats.


Ende des Kabelsalats

Die EU-Richtlinie, die den Herstellern von Elektrogeräten einen USB-C-Anschluss vorschreibt, tritt nicht erst am 1. Januar in Kraft, sondern gilt bereits seit dem 28. Dezember. Das Ende des Kabelsalats hat es jedoch verdient, noch einmal erwähnt zu werden. Denn die Richtlinie besagt, dass die meisten neu verkauften Elektrogeräte in der Europäischen Union einen einheitlichen Anschluss haben müssen: USB-C.

Die Richtlinie gilt für alle neuen Handys, Tablets und Digitalkameras. Sie alle sollen über USB-C geladen werden können. Gleiches gilt für Lautsprecherboxen, Kopfhörer, tragbare Navigationssysteme, Mäuse und Drucker. Ab Frühjahr 2026 sollen auch alle neuen Laptops über den einheitlichen Ladeanschluss verfügen.

Andere bislang übliche Stecker wie der ältere Mikro-USB-Anschluss und der Lightning-Stecker für iPhones fallen unter der neuen Richtlinie weg. Neue Geräte sollen unter der Richtlinie zudem immer auch ohne ein beigelegtes Ladegerät angeboten werden. Auf der Verpackung müssen die Hersteller angeben, welche Leistung das Gerät zum Laden benötigt und ob es schnelles Laden unterstützt. (siw mit AFP)


Strompreise

Zum Jahresbeginn entfällt ein Teil der staatlichen Strompreis-Subventionen. Die Folge: Strom ist ab dem 1. Januar teurer. Die Zuschüsse greifen nur bei Haushalten mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25.000 Kilowattstunden. Der abgeschwächte Deckel kostet den Staat 171 Millionen Euro und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Um finanziell schwächere Haushalte zu unterstützen, hat die Regierung die Teuerungszulage, einen steuerlichen Energiekredit in Höhe von 90 Euro und die Energieprämie verdreifacht.


Kontrollfreies Reisen nach Bulgarien und Rumänien

Für alle Reisefreudigen gibt es eine gute Nachricht: Bulgarien und Rumänien können 2025 vollständig dem grenzkontrollfreien Schengen-Raum beitreten. Seit März sind bereits Kontrollen an den Luft- und Seegrenzen aufgehoben, nun soll auch das freie Reisen ohne Kontrollen über die Landgrenzen möglich werden, wie die ungarische EU-Ratspräsidentschaft nach einem einstimmigen Beschluss der 27 Mitgliedstaaten in Brüssel mitteilte. Sind die Kontrollen an der luxemburgisch-deutschen Grenze überstanden, kann jeder mit Fernweh eine kontrollfreie Reise bis ans Schwarze Meer planen. (siw mit dpa)