Wenn in Luxemburg die Transition vom Verbrenner- zum Elektromotor gelingen soll, ist es wohl unumgänglich, dass auch in Appartmentkomplexen und Mehrfamilienhäusern Ladestationen installiert werden. Doch könnten in einer Eigentümergemeinschaft retizente Eigentümer die Installation solcher Ladestationen verhindern? Diese Frage hat die DP-Abgeordnete Barbara Agostino ihrem Parteikollegen und Logement-Minister Claude Meisch gestellt. Die Antwort: Es ist kompliziert.
Beabsichtigt ein Miteigentümer eine Ladestation zu errichten, ist er per Gesetz dazu verpflichtet, diesen Beschluss von der Eigentümerversammlung absegnen zu lassen. Diese muss dem Vorhaben mit der absoluten Mehrheit der Stimmen aller Miteigentümer zustimmen.
Ein negativer Bescheid des Eigentümersyndikats ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Ende des Vorhabens. So ermöglicht es das Gesetz dem Eigentümer, die infrastrukturellen Arbeiten trotzdem durchzuführen – unter der Voraussetzung, dass sie die Solidität oder Ästhetik des Gebäudes nicht beeinträchtigen oder die anderen Miteigentümer stören. „Das Gesetz behält daher die Möglichkeit für den Miteigentümer vor, sich über die Ablehnung der anderen Miteigentümer hinwegzusetzen, wenn die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist und dies vom Richter festgestellt wurde“, schreibt Claude Meisch in seiner Antwort.
Beim Bau neuer Wohngebäude ist unterdessen per großherzoglicher Verordnung vom 9. Juni 2021 vorgesehen, dass die Parkplätze mit einer Vorverkabelung ausgestattet sein müssen. „Darüber hinaus ist für Mehrfamilienhäuser auch die Installation eines kollektiven Systems für intelligentes Lastmanagement vorgeschrieben“, steht in der Antwort des Wohnungsbauministeriums.
Klima-Agentur begleitet
Derzeit untersuche das Ministerium, ob oder inwiefern eine Vereinfachung der derzeitigen Prozeduren erwirkt werden kann. „Der Koalitionsvertrag zielt speziell auf die Förderung und Erleichterung der Installation von privaten Ladestationen ab“, schreibt Meisch. In dem Sinne soll auch eine Arbeitsgruppe wiederbelebt werden, die sich speziell mit den Fragen des Miteigentums beschäftigen soll. „In diesem Rahmen sollen auch die Abstimmungsregeln der Generalversammlung überprüft werden, um sie gegebenenfalls an aktuelle Herausforderungen wie die Energiewende anzupassen.“
Claude Meisch weist in seiner Antwort auf die parlamentarische Frage dann auch darauf hin, dass die Klima-Agentur bei der Begleitung von Miteigentümern und Gewerkschaften anhand von „Sensibilisierung und Mobilisierung für die Installation von Ladestationen“ eine zentrale Rolle spiele. „Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, alle gesellschaftlichen Akteure in ihrem Engagement für den Klimaschutz und die Energiewende zu unterstützen.“ Die Klima-Agentur könne auf Anfrage von Privatpersonen, Gemeinden, Fachleuten und Institutionen ihr Fachwissen einbringen, um bei bestehenden Problematiken zu sensibilisieren. Darunter falle laut Meisch auch der Kauf von Elektrofahrzeugen oder auch die Installation von Ladestationen. Die Klima-Agentur bietet auch einen Leitfaden für die Installation von Ladestationen in Wohnanlagen an. Anfang 2025 will die Klima-Agentur auch ein Vergleichstool für verschiedene Ladestationen und Verwaltungssysteme publizieren.
De Maart

Ich kenne ein neues Wohngebaeude mit 6 Wohnungen, wo effektiv jeder Parkplatz im Keller vorverkabelt wurde. Wo die Baufirma aber aus Profitmaximierungsgruenden gespart hat, ist bei der Zuleitung zum Gebaeude. Die Kabel sind so duenn, dass es sogar Probleme gaebe, wenn 4 der 6 Wohnungen zu gleicher Zeit den Backofen einschalten wuerden. Daher gibt die Creos auf keinen Fall eine Genehmigung fuer mehr als eine Ladestation. Ein Wohnungsinhaber wollte dann sein Auto mit einem 10 A Ladeziegel laden, was ihm aber von dem technisch ahnungsloisen Syndic verboten wurde, der mit einer Klage mit anschliessendem Prozess drohte. Man koennte eventuell die Baufirma verklagen, damit sie eine dickere Leitung legt, aber die Prozesse wuerden sich ueber Jahrzehnte hinziehen. Mit der Elektromobilitaet wird das leider so schnell nichts werden, wenn der Gesetzgeber weiter fast untaetig bleibt.
Warum darf ein Privater keine Ladestation vor seine Tür, auf seinem Grundstück, installieren lassen?
Wollte ein wenig mitverdienen, jetzt, wo die Tarife ordentlich angehoben werden.