Seit fast drei Jahren fordert das „Zentrum fir urban Gerechtegkeet“ (ZUG) Einsicht in Dokumente der Stadt Luxemburg, die sich mit der Sicherheit an Zebrastreifen in der Hauptstadt beschäftigen. Veröffentlichen wollte die Gemeinde diese bislang nicht. Nun aber hat das Verwaltungsgericht zugunsten des Zentrums entschieden und verpflichtet die Stadt durch ein Urteil vom 11. November dazu, eine Studie zu Fußgängerüberwegen offenzulegen.

„Das Gericht hat entschieden, dass die Studie sowie ein Papier dazu kommuniziert werden können. Das heißt, dass die Gemeinde nicht nur uns dieses zuschicken muss, sondern diese auch auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht werden müssen“, erklärt Federico Gentile von ZUG am Mittwochmorgen euphorisch. „Außerdem müssen wir vor Ort einen Einblick in die Datenbank der Stadt bekommen, die laut Beschluss der Richter nicht so einfach zum Beispiel per E-Mail verschickt werden kann“, so Federico Gentile. Die Freude bei den Mitgliedern von ZUG ist groß, denn sie sehen das Urteil als wichtigen Schritt für mehr Transparenz und öffentliche Sicherheit.
„Als wir gestern von unseren Anwälten die E-Mail bekamen, haben wir beim Öffnen dieser gezittert. Dann haben wir uns super gefreut“, erzählt das Mitglied des gemeinnützigen Vereins, der aus drei bis fünf festen Mitgliedern besteht. Vor Freude hat Federico Gentile laut eigener Aussage Schmetterlinge im Bauch. Der 36-Jährige weiß allerdings, dass die Stadt Luxemburg bis zum 23. Dezember 2024 Berufung einlegen kann. Und sagt: „Wir haben keine Ahnung, ob die Gemeindeverantwortlichen das machen werden. Wir hoffen, dass sie es nicht tun und appellieren an ihre Menschlichkeit, die Entscheidung anzunehmen. Denn das Urteil ist sehr klar.“
Veröffentlichung gefordert
Wie die Gemeinde vorgehen wird, will Patrick Goldschmidt (DP) am Mittwochmorgen auf Nachfrage vom Tageblatt nicht sagen. „Ich will einer Entscheidung nicht vorgreifen. Wir haben das Urteil gestern Abend erst bekommen und müssen es durchlesen“, sagt der Mobilitätsschöffe der Stadt Luxemburg in einer ersten Reaktion auf das rund 50Seiten umfassende Urteil. Und meint dann doch: „Das ist in Ordnung so, wir haben ja nichts zu verstecken. Es ging uns um die Diskussion, ob Arbeitsdokumente veröffentlicht werden müssen.“ Auch Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP) will das Dokument erst durchgehen und sich nach einem Treffen mit den Anwälten zu dem Urteil äußern.
Dem vorgegangen war eine Analyse von ZUG, die 2021 zeigte, dass 475 Zebrastreifen in der Hauptstadt – also etwa ein Drittel – nicht konform zur Straßenverkehrsordnung seien. Der Grund: Parkplätze an den Überquerungen beeinträchtigen die vorgeschriebene freie Sicht von fünf Metern, die auf beiden Seiten gewährleistet sein muss. Daraufhin führte der kommunale „Service circulation“ eine eigene Studie durch und kam zu dem Ergebnis, dass nur 37 Überwege kontrolliert werden müssten. Vor dem Verwaltungsgericht wehrte sich ZUG Mitte September dagegen, dass die Gemeinde ihre Ergebnisse nie veröffentlicht hatte.
Mit der aktuellen Entscheidung weist das Gericht nun die pauschale Argumentation der Verwaltung zurück und hat entschieden, dass nur rechtlich begründete Ausnahmen – etwa aufgrund Sicherheitsbedenken – gegen eine Veröffentlichung sprechen. Das Zentrum erwartet sich von der Stadt jetzt nicht nur die schnelle Umsetzung des Urteils, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Fußgängersicherheit. Das fordert auch die größte Oppositionspartei des Gemeinderats: Die hauptstädtische „déi gréng“-Sektion verlangte in einer Pressemitteilung am Mittwoch, dass der DP-CSV-Schöffenrat nun Transparenz walten lässt.
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De Maart
Och hei geet et net onbedéngt em d‘Cause, mä plutôt dass e Club vun selbsternannten Pseudospezialisten an Profilneurotiker der öffentlecher Instanz wëllen den Arm drëcken. Traureg, traureg!
Fir mei' Secherheet kennt jo och den Fo'ussgaenger den Arm hiewen fir dem Automobilist ze sohen dass hien well iwert d'Strooss.
Mateneen geht et besser !