Ein Schlüssel für die Lösung der Wohnungsbaukrise in Luxemburg liegt für die aktuelle CSV-DP-Regierung auch im Naturschutz, genauer: in der Vereinfachung von Prozeduren und Umweltauflagen beim Bau von neuen Gebäuden. So weit, so im Koalitionsvertrag bekannt. Wie genau diese Vereinfachung aussehen und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen, das hat nun Umweltminister Serge Wilmes (CSV) am Mittwoch erst der zuständigen Chamber-Kommission und dann der Presse präsentiert, in Gestalt eines Entwurfs zur Änderung des Naturschutzgesetzes.
Diese Gesetzesänderungen seien der Beitrag des Umweltministeriums zur Bewältigung der Logement-Krise, sagt Wilmes, um schneller und mehr bauen zu können. Auch auf die bereits geäußerte Kritik von Umweltorganisationen, Naturschutz würde den Kürzeren ziehen, um mehr Wohnungsbau zu ermöglichen, ging der Minister ein. Man plane keine Maßnahmen gegen die Natur, stattdessen habe er dem Gesetzesprojekt den Namen „Liewe mat der Natur“ gegeben. Ziel sei es, „Leben und urbanen Raum zusammen mit der Natur“ zu stärken, so Wilmes. Dabei soll vor allem auch mehr „grüne Infrastruktur“ in Städten und Gemeinden entstehen, weil dies zu einer höheren Lebensqualität führe, sagt der Umweltminister.
Anreize für Gemeinden schaffen
Eine der im Gesetz vorgeschlagenen Maßnahmen trägt den Titel „Natur op Zäit“, ein Konzept, das noch von der Vorgängerregierung stammt und das von der aktuellen Regierung überarbeitet wurde. Man wolle damit die Entwicklung von natürlichen Elementen mit temporärem Charakter im städtischen Umfeld fördern, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums. Konkret bedeutet das nun, dass Besitzer von Bauland auf ihrem Grundstück der Natur freien Lauf lassen können, ohne fürchten zu müssen, später Kompensationen leisten zu müssen, sollten sie das Land doch bebauen wollen und deshalb roden müssen. Als maximalen zeitlichen Rahmen hat die Regierung 15 Jahre festgelegt. Man wolle so einen vorübergehenden Nutzen für die Biodiversität auf diesen Flächen generieren, so der Minister. Im Gegenzug zu dieser Vereinfachung für Bauherren und Grundstückseigentümer führt die Regierung die Verpflichtung ein, auf mindestens zehn Prozent der Fläche eines Bebauungsplans für ein neues Stadtviertel oder für öffentliche Gebäude und Einrichtungen grüne Infrastrukturen wie Bäume, Sträucher, Parks, Dach- oder Wandbegrünung zu schaffen.
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzes ist der städtische Waldbestand („couvert boisé urbain“). Der Minister möchte mit dem neuen Gesetz weitere Anreize für Gemeinden schaffen, den Bestand ihrer Bäume und Sträucher im Bauperimeter zu vergrößern. Wenn eine Gemeinde mindestens 20 Prozent ihrer Fläche begrünt hat, entfallen in Zukunft die Notwendigkeit von Feldstudien oder sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen („CEF-Maßnahmen“) zum Artenschutz. Etwa 40 Prozent der luxemburgischen Gemeinden erfüllten schon heute diesen Soll von 20 Prozent, so der Minister. Langfristig visiere man einen städtischen Waldbestand von 30 Prozent der Flächen an.
De Maart
Grüner mit der Motorsäge!? Na dann 🪚🪵🍂🍁.