Die Beantwortung der Frage, ob ein RTL-Télé-Lëtzebuerg-Beitrag aus dem Jahr 2016 dem Ansehen des ehemaligen Mudam-Direktors Enrico Lunghi geschadet hat, verlangt weiterhin Geduld. Der Prozess musste am Montag nämlich erneut vertagt werden. Einer der vier Beschuldigten, RTL-Mitarbeiter Steve Schmit, ist krank. Er musste sich vergangene Woche einer schwierigen Operation unterziehen. Wann er wieder genesen ist, kann zurzeit niemand sagen. Der Betroffene besteht aber auf sein Aussagerecht. Dazu gehört, dass er allen während der Sitzung gemachten Aussagen folgen und darauf reagieren kann. Somit blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als den Prozess erneut zu vertagen. Jetzt auf voraussichtlich Mitte Oktober.
Bereits im Februar musste der Prozess verschoben werden, weil sich Me Gaston Vogel, Anwalt der Beschuldigten Sophie Schram, ein Bein gebrochen hatte. Schram selbst ist bisher noch nicht vor Gericht erschienen – entschuldigt. Seit dem damaligen Vorfall ist sie auch nicht mehr journalistisch tätig.
Worum geht es? Im Herbst 2016 führte die freie RTL-Mitarbeiterin Sophie Schram ein Interview mit Enrico Lunghi über eine eher wenig bekannte Luxemburger Künstlerin. Den beharrlichen Fragen Schrams folgte im Gespräch eine deutliche Absage Lunghis. Was im journalistischen Alltag durchaus normal scheinen kann, wirkt in einem Zusammenschnitt von 20 auf zwei Minuten anders und zeigt eine überbetonte aggressive Seite Lunghis.
Vor Gericht geht es um die Frage, ob diese Verkürzung der Tatsachen dem damaligen Mudam-Direktor geschadet hat oder gar schaden sollte. Fakt ist, dass Enrico Lunghi von seinem Posten zurücktrat und im Dezember 2016 Anzeige gegen unbekannt erstattete.
Aufgrund der gerichtlichen Ermittlungen müssen sich nun neben Steve Schmit und Sophie Schram auch Alain Berwick, ehemaliger oberster Boss von RTL Luxemburg, und Marc Thoma, früherer Verantwortlicher der Sendung „Den Nol op de Kapp“, in der das Lunghi-Interview gezeigt wurde, rechtfertigen. Die Rolle der vier Beschuldigten wird jetzt voraussichtlich ab Mitte Oktober vor Gericht diskutiert.
De Maart

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