Freitag7. November 2025

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Vermittlung herrenloser Hunde ist Handel

Vermittlung herrenloser Hunde ist Handel
(Tageblatt)

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass auch bei der Vermittlung von herrenlosen Hunden die EU-Regelungen zum Tierschutz gelten.

Auch der gemeinnützige Verein „Pfotenhilfe-Ungarn“ muss sich beim Transport von Hunden nach Deutschland an die EU-Regelungen zum Tierschutz halten und Kontrollen durch Tierärzte ermöglichen.

Werden herrenlose Hunde für eine Gebühr von 270 Euro nach Deutschland vermittelt, ist dies ein „Handel“, der den entsprechenden EU-Richtlinien unterliegt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil entschied. (Az. C-301/14)

Der Verein hat laut Urteil zwischen 2007 bis 2012 mehr als 2.000 Hunde von Ungarn nach Deutschland vermittelt. Bei einem Transport von 39 Tieren kamen jedoch Zweifel am Gesundheits- und Impfstatus der Hunde auf. Das zuständige Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein ordnete deshalb Kontrollen der Veterinärämter auf Grundlagen der EU-Richtlinie zum Handel mit Tieren an.

Zu Recht, wie Luxemburg nun entschied. Die „Pfotenhilfe“ muss damit Hundetransporte anmelden, damit stichprobenartige Kontrollen durch Amtstierärzte möglich sind.