Auch der gemeinnützige Verein „Pfotenhilfe-Ungarn“ muss sich beim Transport von Hunden nach Deutschland an die EU-Regelungen zum Tierschutz halten und Kontrollen durch Tierärzte ermöglichen.
Werden herrenlose Hunde für eine Gebühr von 270 Euro nach Deutschland vermittelt, ist dies ein „Handel“, der den entsprechenden EU-Richtlinien unterliegt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil entschied. (Az. C-301/14)
Der Verein hat laut Urteil zwischen 2007 bis 2012 mehr als 2.000 Hunde von Ungarn nach Deutschland vermittelt. Bei einem Transport von 39 Tieren kamen jedoch Zweifel am Gesundheits- und Impfstatus der Hunde auf. Das zuständige Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein ordnete deshalb Kontrollen der Veterinärämter auf Grundlagen der EU-Richtlinie zum Handel mit Tieren an.
Zu Recht, wie Luxemburg nun entschied. Die „Pfotenhilfe“ muss damit Hundetransporte anmelden, damit stichprobenartige Kontrollen durch Amtstierärzte möglich sind.
De Maart
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