Organspende nur noch mit Einwilligung

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Ein neuer Gesetzesentwurf verschärft die Bedingungen für Organtransplantationen in Luxemburg. Spender müssen dies explizit vor ihrem Tod erlauben.

Die Regelung für Transplantationen und Organspenden ändert sich in Luxemburg. Demnach können in Zukunft auch Organspenden bei lebenden Personen vorgenommen werden, zum Beispiel als Spende an nahe Verwandte. Dies war bislang nicht vom Gesetz vorgesehen. Verboten sind dagegen Organspenden bei Minderjährigen.

Zu wenig Organe

Die Organisation Eurotransplant verwaltet den internationalen Austausch von Organen zwischen Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien (insgesamt 122 Millionen Einwohner). Im Jahre 2006 waren rund 16.000 Menschen auf den Wartelisten eingetragen. Hochgerechnet bedeutet dies, dass 132 Organe pro Million Einwohner nötig gewesen wären, um dem Bedarf der Wartenden gerecht zu werden. Doch nur 58 Organe (statt 132 pro Million Einwohner) standen für Transplantationen bereit.

„Carte de donneur d’organes“

Wer seine Organe nach dem Tode spenden möchte, kann kostenlos eine „Carte de donneur d’organes“ beim Gesundheitsministerium beantragen.

Richtigstellung

Die Information, dass es 2013 in Luxemburg Fälle gab, bei denen die Familie des Verstorbenen mit einer Organspende einverstanden war und auch ein Organspendepass vorlag, das Vorhaben aber scheiterte, weil kein Team aus dem Ausland anreisen konnte, trifft nicht, so Jorge de Sousa am Donnerstag gegenüber Tageblatt.lu. Er ist Transplantations-Koordinator in Luxemburg. Tatsächlich stehe Luxemburg jederzeit ein Ärzteteam aus dem Ausland zur Verfügung. Das Team ist innerhalb von zwei Stunden in Luxemburg, um die notwendige OP vornehmen zu können, sagt de Sousa.

Organe können laut dem Gesetzentwurf nur dann entnommen werden, wenn der Spender dies vor seinem Tode explizit ermächtigt. Nach dem bisherigen Gesetz galt jeder Verstorbene als potentieller Spender. Demnach musste man sich bislang explizit dagegen aussprechen. In Zukunft muss man sich explizit für eine Spende aussprechen, damit Organe entnommen werden können.

Die Neuerungen im Gesetzesentwurf wurden am Dienstag in der Gesundheitskommission zusammen mit Gesundheitsministerin Lydia Mutsch erörtert. Der Gesetzentwurf soll laut Präsidentin der Kommission, Cécile Hemmen, die zur Berichterstatterin ernannt wurde, eine Anpassung an europäische Normen anpeilen. Der Entwurf basiert auf der Konvention des Europarates für Bioethik und auf einer EU-Richtlinie.

Rückverfolgung von Organen

Das neue System soll eine bessere Rückverfolgbarkeit von Organen garantieren. Die Einwilligung eines Organspenders muss im vollen Bewusstsein der möglichen Gefahren erfolgen. Dies wird von einem Expertenkomitee überprüft.

Auch Krankenhäuser müssen sich dem neuen Gesetz anpassen. Sie müssen dementsprechend ihre Ausrüstung ändern, um Organspenden anzunehmen und eine Transplantation vornehmen zu können. Die Entnahme und Transplantation von Organen kann nur in autorisierten Krankenhäusern stattfinden.

Nur Nieren wurden transplantiert

Bis vor einigen Jahren wurden in Luxemburg lediglich Nieren transplantiert. Für andere Transplantationen ist die Nachfrage zu gering. Für die Entnahmen von anderen Organen wurden Spezialisten aus dem Ausland nach Luxemburg bestellt. Seit letztem Jahr wurde hierzulande angefangen, ein Ärzteteam für Organentnahmen zusammenzustellen.

2013 gab es in Luxemburg Fälle, bei denen die Familie des Verstorbenen mit einer Organspende einverstanden war und auch ein Organspendepass vorlag. Das Vorhaben scheiterte, weil kein Team aus dem Ausland anreisen konnte. (siehe nebenstehenden Textkasten)

Jeder war potentieller Spender

Organspenden in Luxemburg werden von der Organisation Luxembourg-Transplant, die an die europäische Eurotransplant angegliedert ist, vermittelt. Das luxemburgische Gesetz sah bislang jeden Verstorbenen als potentiellen Spender an, der sich nicht zu Lebzeiten explizit schriftlich dagegen ausgesprochen hatte. Dennoch wurde niemals ein Organ entnommen ohne die Zustimmung der Familienangehörigen.

Laut Statistikamt gab es 2014 in Luxemburg vier Organentnahmen, die durch eine Spende veranlasst wurden. Diese Zahl variiert und ist unterschiedlich von Jahr zu Jahr. So wurden 2013 acht Entnahmen durchgeführt, 2012 vier, 2011 neun, 2010 drei und 2009 keine. Alle Organe wurden verstorbenen Personen entnommen.