Falsche Nummernschilder

Falsche Nummernschilder
(Hmontaigu)

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Laut belgischen Medienberichten soll der wallonische Budget-Minister repressive Maßnahmen gegen belgische Einwohner unternommen haben, die ihr KFZ in Luxemburg anmelden.

Unternehmen aus Luxemburg sollen ihren Angestellten aus dem Königreich Lösungen anbieten, die die Gründung von fiktiven Gesellschaften beinhalten, auf die die Autos angemeldet werden können. Laut dem belgischen Minister müssten die Belgier mit den rot-weißen Nummernschildern fahren, es sei denn, sie würden einen luxemburgischen Firmenwagen besitzen. Die wallonische Regierung hätte die luxemburgischen Autoritäten kontaktiert um sie auf diese Praktiken aufmerksam zu machen.

Aus diesem Grund wollen die CSV-Abgeordneten Adehm und Roth vom Minister Gramegna folgendes wissen:

Kann die Regierung diese Behauptungen bestätigen? Welche Maßnahmen unternimmt die Regierung um dem Einhalt zu gebieten? Welche belgisch-luxemburgische Zusammenarbeit gibt es in diesem Gebiet? Um wie viele Nummernschilder geht es?

In der Antwort schrieb der Finanzminister, dass im Prinzip die Einwohner Belgiens die Fahrzeuge, die sie in Belgien in den Verkehr bringen wollen im „répertoire des véhicules belges“ anmelden würden, auch wenn diese schon in Luxemburg immatrikuliert seien.

Diese Immatrikulation sei aber, für schon in Luxemburg zugelassene Fahrzeuge, nicht obligatorisch wenn der Fahrer das Auto im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes nutzt. Die betroffenen Personen müssten eine Attestation beim belgischen Mehrwertsteuerbüro anfragen um von der belgischen Verkehrssteuer befreit zu werden. Der Besitzer muss diese Bescheinigung, im Falle einer Kontrolle vorweisen können.

Um an diese Bescheinigung zu kommen, müssen die Betroffenen eine Kopie des Arbeitsvertrages und eine Bescheinigung der „sécurité sociale“ vorweisen können. Wenn alle Papiere in Ordnung sind, kann der Minister ausnahmsweise ein Auto in Luxemburg zulassen, auch wenn der Besitzer keinen festen Wohnsitz im Großherzogtum hat.

Bisher seien die luxemburgischen Autoritäten noch nicht vom wallonischen Regierung kontaktiert worden. Was die Zahl der betroffenen Fahrzeuge betrifft, konnte der Minister in der Antwort Klarheit schaffen: 174 KFZ und 33 Lieferwagen seien in Luxemburg auf Grund von diesen Bestimmungen zugelassen. Was die Zahl der luxemburgischen Dienstfahrzeuge betrifft, die von belgischen Arbeitnehmer bewegt werden konnte Gramegna keine Zahlen nennen.