Freitag28. November 2025

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Klares Nein zur Null-Grenze

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Im Straßenverkehr ist der Alkohol eine der Hauptursachen für schwere und tödliche Unfälle. Aber auch am Arbeitsplatz kann der Konsum von Alkohol schwere bis tödliche Verletzungen zur Folge haben.

von Stefan Osorio-König

„Das ist ein ganz dramatisches Thema mit dramatischen Konsequenzen“, erklärt Arbeitsminister Nicolas Schmit. Der Alkoholismus sei immer noch ein Tabuthema in unserer Gesellschaft, „das wir allgemein vollkommen unterschätzen.“ Gerade der Alkohol richte enorme gesundheitliche Schäden an und sein Konsum könne zu schweren Unfällen sowohl im Straßenverkehr als auch am Arbeitsplatz führen.

Rechtsanwalt Pierrot Schiltz fordert anlässlich der Vorstellung seines Buches „L’alcool, les drogues et le travail“ in der Handwerkskammer denn auch eine Verschärfung der bestehenden Gesetze, um gegen den Alkoholismus am Arbeitsplatz vorzugehen.
„Wir brauchen eine Null-Grenze für Alkohol und eine Null-Grenze für Drogen am Arbeitsplatz“, so Schiltz, „egal, ob diese auf der Arbeit selbst oder schon vorher konsumiert wurden. Auf der Arbeit hat man nüchtern zu sein.“

Ähnlich sieht das der Generalsekretär der „Fédération des artisans“, Romain Schmit. „Das ist ein Thema, das viel Sorgen in den Betrieben bereitet“, so Schmit. „Es ist das Thema, zu dem wir die meisten Anrufe bekommen.“ Zwar gebe es gesellschaftlich einen Konsens, dass der Konsum von Alkohol ungesund ist, aber „wenn es um Alkohol am Arbeitsplatz geht, da wird die Situation plötzlich schwammig.“

Alkoholismus bleibt „Tabuthema“

Pierrot Schiltz geht davon aus, dass 59 Prozent der schweren und tödlichen Arbeitsunfälle die Folge übermäßigen Alkohol- oder Drogenkonsums seien. „Wenn wir uns verschiedene Studien ansehen, dann kommt dabei heraus, dass der Alkohol bei 30 Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle im Spiel war und bei 19 Prozent der Arbeitsunfälle mit Schwerverletzten.“ Auf Drogenkonsum seien hingegen sechs Prozent der tödlichen Arbeitsunfälle zurückzuführen.

„Wir gehen davon aus, dass in einigen Betrieben bis zu 15 Prozent der Mitarbeiter Alkohol konsumieren“, so Schiltz weiter. In einer Studie erklärten 8,4 Prozent der Befragten, dass sie illegale Drogen am Arbeitsplatz oder vor Arbeitsbeginn konsumieren. Für schärfere Gesetze sieht Nicolas Schmit allerdings keine Notwendigkeit. „Ich bin nicht für eine gesetzliche Null-Grenze“, so der Arbeitsminister. „Der Alkoholismus ist eine Krankheit und dabei geht es vielmehr darum, den Betroffenen die richtigen Angebote zu machen, um zu helfen.“

Ein Glas Wein = Faute grave?

Außerdem bestehe bereits jetzt die Möglichkeit, mit einer innerbetrieblichen Regelung den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz zu verbieten. Des Weiteren sehen mittlerweile viele Kollektivverträge eine entsprechende Regelung vor. Eine gesetzliche Null-Regelung wäre aber auch schon alleine deswegen falsch, weil sie den Gerichten die jetzt noch vorhandenen Spielräume nehmen würde: Es dürfe nicht dazu kommen, dass ein Arbeitgeber den Umstand, dass ein Arbeitnehmer während des Mittagsessens ein Glas Wein getrunken hat, als Vorwand nehmen könne, diesen wegen „Faute grave“ zu entlassen.

Es sei wichtig, so der Arbeitsminister, dass die Gerichte in so einem Fall noch immer die Möglichkeit der Abwägung haben. „Schließlich kommt es darauf an, wie oft und wie viel jemand trinkt und ob er daraufhin einen Schaden anrichtet“, so Schmit. Nur weil jemand etwas Alkohol getrunken habe, dürfe das kein Grund für eine fristlose Kündigung sein. „Ich sehe uns nicht in einer Situation, wo wir ein Gesetz machen müssen, in dem wir sagen, dass nie und unter keinen Umständen ein Arbeitnehmer mit Alkohol im Blut am Arbeitsplatz sein darf“, so Schmit weiter.


30.000

So hoch wird die Zahl der Personen geschätzt, die ein
Alkoholproblem haben. 4.000 bis 5.000 Personen gelten als
alkoholkrank. Diese Zahlen wurden im April dieses Jahres bei der Vorstellung einer Sensibilisierungskampagne der Gesundheitsminister mehrerer Länder über die Gefahren des übermäßigen Alkoholkonsums genannt.


Kein Handlungsbedarf

von Lucien Montebrusco

Den Aktivismus der Arbeitgeberseite versteht Jean-Luc de Matteis (OGBL) nicht so recht. In den Kollektivverträgen stehe klar und deutlich: kein Alkohol und keine Drogen am Arbeitsplatz. Und es gebe bereits heute Möglichkeiten, dem Problem zu Leibe zu rücken, meint das Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes der Gewerkschaft. Stelle der Vorgesetzte ein Alkoholproblem beim Angestellten fest, könne er ihn nach Hause schicken oder gleich zum Arbeitsdoktor.

Dieser könne dann die notwendigen Tests durchführen. Was seine Gewerkschaft jedoch ablehnt, ist, dem Chef die Möglichkeit zu geben, mit dem Ethylometer durch den Betrieb zu laufen und eine Hexenjagd gegen missliebige Angestellte loszutreten. Wird in einem Betrieb ein Problemfall festgestellt, bestehe die Möglichkeit, zusammen mit der Delegation nach einer Lösung zu suchen. Diese könnte beispielsweise darin bestehen, den alkoholkranken Mitarbeiter in eine Entwöhnungskur zu schicken.

Handlungsbedarf sieht auch der stellvertretende LCGB-Generalsekretär Paul de Araujo derzeit nicht. Es komme mal vor, dass die Personalvertretung mit einem Fall befasst werde. Geprüft werde dann u.a., ob es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelt oder das Problem regelmäßig auftaucht. Auch der LCGB-Vertreter erinnert an die bereits bestehenden legalen Möglichkeiten des Vorgesetzten.

Der Beschäftigte, der verdächtigt wird, alkoholisiert am Arbeitsplatz erschienen zu sein, kann nach Hause, zum Arbeitsmediziner oder zu einem anderen Arzt zwecks Test geschickt werden. Weigert er sich, kann das als Nichtbefolgung einer Anordnung interpretiert werden. De Araujo zufolge hänge die Schwere des Vorfalls auch vom Posten ab, den der Betreffende innehat. So sei bei Lkw-Fahrern Alkohol ein absolutes Tabu.
Von einer generellen Alkoholismus-Welle in der Arbeitswelt könne jedoch nicht die Rede sein.


30 Alkohol am Steuer ist nach der Geschwindigkeit die zweithäufigste Ursache (30 Prozent) für tödliche Autoverkehrsunfälle. 19 Prozent der schweren Straßenverkehrsunfälle gehen auf übermäßigen Alkoholgenuss zurück.


Keine Durchsuchung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber

Von Lucien Montebrusco

Der Arbeitgeber darf unter keinen Umständen private Kleidungsstücke, Taschen oder den Spint von Mitarbeitern nach alkoholischen Getränken oder Drogen durchsuchen. Wenn der Arbeitgeber der Meinung ist, ein Arbeitgeber sei alkoholisiert oder stehe unter Drogeneinfluss und sei nicht mehr fähig seine Arbeit sicher auszuführen, dann besteht die Möglichkeit ihn nach Hause oder zum Kontrollarzt zu schicken.

Der Arbeitnehmer kann aber den Alkohol- oder Drogentest jederzeit ablehnen.
Der Arbeitgeber ist zwar für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verantwortlich. Das gibt ihm aber unter keinen Umständen das Recht, Kontrollen hinsichtlich des Alkoholkonsums von Mitarbeitern durchzuführen, denn das wäre eine unzulässige Einmischung in die Privatsphäre. Dass der Arbeitgeber derartige Kontrollen nicht durchführen darf, soll auch sicherstellen, dass er damit nicht unliebsame Arbeitnehmer unter Druck setzen kann, sprich versucht, sie aus dem Betrieb zu mobben.

Naturmedizin
19. Dezember 2017 - 18.55

1 Glas geneisen a sauf.... ass eng Differenz !

Jean
19. Dezember 2017 - 11.07

aner länner hunn längst 0 promill am verkéier, an si hunn vill manner accidenter. ons politiker hunn keng jicken, fir dat duerchzeféieren, an en plus fuere si jo mol net selwer, ma mat chauffeur...

Jean-pierre goelff
19. Dezember 2017 - 10.46

Wann een sech muss hannert d'Steier setzen,dann geet et och ganz gudd ganz ouni Alkoholika,eng Charaktersaach!

de Pensionär
19. Dezember 2017 - 9.24

@Lars. Mir welche Recht stempeln Sie "viele Politiker" als Schnapsdrosseln ab ?

Jeannosch
19. Dezember 2017 - 7.32

Wer sich Gedanken über eine Steuer auf Softgetränken macht, sollte sich auch über die Null Prozent Alkohol Toleranz Grenze Gedanken machen.Ich höre Frau,Gesundheitsministerin.

Lars
18. Dezember 2017 - 22.05

Eine Idee wenn Alkohol so schlecht ist sollten die Kellnereien nur noch alkofreien Wein und Sekt produzieren
Brauereien nur noch alkoholfreies Bier
Keinen Schnapps mehr dann wuerden viele Politiker auch trocken da stehen