Wer anderen eine Grube gräbt …

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Ein Mann wird am Dienstagnachmittag auf der Escher Dienststelle vorstellig und meldet der Polizei, dass er soeben im Park Laval bedroht und bestohlen wurde. Der Täter habe dem Mann mit Schlägen gedroht, falls dieser nicht seine Armbanduhr aushändige, berichtet der Mann den Polizisten.

Die Beamten leiten eine Fahndung ein. Recht schnell finden die Polizisten den mutmaßlichen Täter – am Handgelelenk trägt er stolz seine Beute. Die Beamten nehmen ihn zur Dienststelle mit. Dort angekommen, beschuldigt er den anderen Mann. Dieser sei ein Drogendealer, der ihm Marihuana hätte verkaufen sollen. Er habe dem Mann 75 Euro gegeben und dessen Armbanduhr als Pfand eingefordert – dieser musste die Drogen noch beschaffen.

Kein Eigenkonsum

Die Polizei geht der Geschichte nach und sucht den Mann auf, der zuvor auf der Dienststelle gewesen war. Sie durchsuchen ihn und finden insgesamt 19,7 Gramm Marihuana und 5,5 Gramm Haschisch. Der Mann erklärt den Beamten, dass die Drogen für den Eigenkonsum bestimmt seien. Er habe die Drogen am Wochenende in Amsterdam gekauft.

Im Laufe der Untersuchungen können jedoch weitere Konsumenten ausfindig gemacht werden. Auch sie haben Drogen bei dem Mann gekauft.

Die Staatsanwaltschaft ordnet eine Hausdurchsuchung beim mutmaßlichen Verkäufer an und erstattet Anzeige gegen die jeweiligen Personen wegen Erpressung, Drogenbesitz, Konsum und Verkauf. Die Hausdurchsuchung verläuft ergebnislos. Die Armbanduhr wird beschlagnahmt und dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben.