Vier Jahre hinter Gitter

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Am Dienstagmorgen fiel nach mehreren Prozesstagen das Urteil gegen die beiden zur Tatzeit, am 30. Juni 2011, 18-jährigen Z. und L. vor der von Prosper Klein präsidierten Kriminalkammer.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen schweren Totschlagversuch an einem damals 51-jährigen Mann vor, densie zwei Tage vorher laut eigenen Aussagen zufällig kennengelernt hatten.

Der medizinische Experte hatte umfangreiche, schwere Verletzungen an Nase und Mund sowie sage und schreibe fünf Rippenbrüche festgestellt, die aber nicht lebensgefährlich waren.

Machtmissbrauch

Beiden Angeklagten hatte der Vorsitzende Machtmissbrauch gegenüber einem hilflosen Mann vorgeworfen, da sie ihm die Kleider vom Leib gerissen hatten, bevor sie mit hemmungsloser Brutalität auf ihn einschlugen.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Jean-Paul Frising, wollte wissen, ob sich die beiden nicht vielleicht in einen Blutrausch gesteigert hatten, weil ihnen das Opfer komplett hilflos unterlegen war.

Der Mann wurde von den Angreifern mit den Füßen traktiert, gewürgt und L. hat bis zu 30-mal heftig mit einem Kabelstrang auf ihn eingedroschen.

Gefordert wurden denn auch mindestens acht Jahre feste Haft für jeden Angeklagten in diesem Fall.

Am Dienstag nun wurde der versuchte Totschlag nicht zurückbehalten. Z. und L. wurden zu je sechs Jahren Haft verurteilt, vier davon auf Bewährung. Es sei nebenbei noch erwähnt, dass es der 18-jährige Z. nicht einmal für nötig befunden hatte, persönlich vor Gericht zu erscheinen.