Haftstrafen auf Bewährung

Haftstrafen auf Bewährung

Jetzt weiterlesen! !

Für 0,59 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

LUXEMBURG - Eine Erbschaft von rund 600.000 Euro führte zu mehreren Einbrüchen und Erpressungen. Am Mittwoch wurden nun fünf Männer wegen Freiheitsberaubung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt.

Am Mittwoch wurde das Urteil in einem Prozess wegen Freiheitsberaubung und fahrlässiger Körperverletzung gesprochen. Die Taten sollen sich im April und Mai des Jahres 2009 abgespielt haben. Einer der Angeklagten, der heute 23-jährige Bob M., hatte wegen des Todes seiner Eltern 2009 eine Erbschaft von rund 600.000 Euro erhalten. Mit dem Geld hatte er angeblich versucht, bei seinen Kumpels zu prahlen. Es kam zu Freundschaften, die Bob M. wohl schadeten. Ständig wurde in sein Haus eingebrochen.

Zu seinem damaligen besten Freundeskreis zählten unter anderem die heute Mitbeschuldigten David O., Alen O., Alen T., Jérôme S. und Afan H. Es sollen allerdings nicht sie gewesen sein, die in sein Haus einbrachen. Von ihnen soll nur die Idee stammen, den angeblichen Einbrecher in eine Falle zu locken. Diesem gaukelten sie vor, in dem Haus würde die hintere Tür aufstehen und im Keller sei eine große Menge Geld versteckt. Der Lockvogel sei daraufhin ins Haus eingebrochen und hier von drei Männern zusammengeschlagen und gefesselt worden. Zudem sei die Tat gefilmt worden. Unter den Tätern soll auch Hausbesitzer Bob M. gewesen sein. Kurze Zeit später stellte sich heraus, dass seine Freunde ihn mit dem Video der Geiselnahme erpressen wollten und 70.000 Euro verlangten. Er kam dieser Forderung nach. Nach diesem Zwischenfall sollen seine sogenannten Freunde Bob M. immer wieder gezwungen haben, für sie Geld von seinem Konto abzuheben.

Am Mittwoch nun wurde Jérôme S. freigesprochen, David O. und Bob M. wurden zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Alan O. wurde zu fünf Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Afan H. und Alen T. wurden zu sechs Jahren Haft davon vier Jahre auf Bewährung verurteilt. Alle Bewährungsstrafen wurden mit Auflagen gesprochen.