Juncker wirbt eindringlich für Reisefreiheit

Juncker wirbt eindringlich für Reisefreiheit
(AFP/Jean-christophe Verhaegen)

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EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat eindringlich dafür geworben, die Reisefreiheit in Europa trotz Flüchtlingskrise und Terrorfurcht zu retten.

„Eine gemeinsame Währung wird keinen Sinn haben, wenn Schengen fällt“, sagte Juncker am Mittwoch im Europaparlament. Gemeint ist der Vertrag von Schengen von 1985, der ein Ende der Personenkontrollen an den Grenzen der Mitgliedsstaaten vorsieht.

Die Reisefreiheit ohne Kontrollen ist derzeit wegen des Andrangs von Migranten und der Fahndung nach Terroristen zum Teil außer Kraft. Juncker sagte, alle die an Europa, seine Werte, Prinzipien und Freiheiten glaubten, müssten den Geist von Schengen wiederbeleben.

Schärfere Kontrollen

Extremisten und Flüchtlinge dürften nicht in einen Topf geworfen werden, bekräftigte er. Viele Migranten flöhen genau vor jenen Leuten, die am 13. November Paris angegriffen hätten. Zu den Anschlägen mit 130 Toten hatte sich die Terrormiliz Islamischer Staat bekannt, die große Teile Syriens und des Irak beherrscht.

Die EU-Innen- und Justizminister hatten sich auf schärfere Grenzkontrollen geeindigt. Damit wollen sie rückkehrende Syrien-Kämpfer und potenzielle Dschihadisten mit EU-Pass aufspüren. Zudem vereinbarten die EU-Staaten eine engere Kooperation von Polizei und Justiz im Anti-Terror-Kampf.

Schärfere Überwachung

Zwischen 26 Schengen-Staaten in Europa wird an den Grenzen nicht mehr kontrolliert. Nur bei besonderen Anlässen kann es vorübergehend wieder nationale Grenzkontrollen geben. In der Vergangenheit war das etwa so bei einer Fußball-Weltmeisterschaft oder einem G7-Gipfel, aktuell in der Flüchtlingskrise und nach den Terroranschlägen von Paris.

Der Verzicht auf Kontrollen geht einher mit einer schärferen Überwachung der Außengrenzen. Der Schengener Grenzkodex regelt die Praxis. Der Artikel 7 des Grenzkodex schreibt vor, dass EU-Bürger an den Außengrenzen nur minimal kontrolliert werden dürfen. In der Praxis überprüfen die Grenzbeamten, dass der Pass nicht gefälscht und noch gültig ist.

Nur in Einzelfällen checken sie auch, ob derjenige in Fahndungsdatenbanken auftaucht und etwa als Terrorist gesucht wird.

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