Schauen, was die Nachbarn tun

Schauen, was die Nachbarn tun
(dp/Handout/Universal Pictures)

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Vor wenigen Wochen war der Film „Jurassic World“ noch ab sechs Jahren zugänglich. Mittlerweile müssen die Zuschauer zwölf Jahre alt sein, um ihn zu sehen.

Die Altersbegrenzungen entstehen in Luxemburg in einem relativ einfachen Prozess und unterliegen der Entscheidung zweier Instanzen. Wenn ein Film angekündigt wird, obliegt die Klassifizierung zuerst dem Vertriebshaus. Ein neuer Streifen soll dem Gesetz nach auf Gewaltdarstellungen, Darstellungen von Geschlechtsverkehr oder anderen Darstellungen, die Kinder in ihrer psychischen Entwicklung durcheinanderbringen könnten, analysiert werden. Das Vertriebshaus legt dann fest, wie alt man sein muss, um sich den Film anzusehen.

Es gibt in Luxemburg fünf verschiedene Altersbeschränkungen: für alle zugänglich, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 und ab 18 Jahren. In Luxemburg wird diese Altersbeschränkung im Regelfall durch einen Vergleich mit den Nachbarländern festgelegt. „Dies kann manchmal zu Komplikationen führen, da die Altersbegrenzung kulturell bedingt in Frankreich und in Deutschland verschieden ausfallen kann“, erklärt Delia Controguerra, Programming Manager bei Utopia Group Luxemburg.

Altersbegrenzung umgehen

„Gibt es allerdings eine Beschwerde, sei es von einer Privatperson oder von der ALIA („Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel“), so wird diese sehr ernst genommen und sofort untersucht.“ Mit Einbußen bei den Einnahmen durch die Umklassierung rechnet Utopia Group nicht. In Luxemburg kann diese Begrenzung allerdings durch die Begleitung eines Erwachsenen umgangen werden. Wird ein Kind, das älter als sechs Jahre ist und sich einen Film ansehen möchte, der nicht für seine Alterskategorie bestimmt ist, von einem Elternteil begleitet, so kann es trotzdem in die Vorstellung.

Ohne Begleitung müssen diese Kinder allerdings von einem Mitarbeiter des Kino-Unternehmens nach Hause geschickt werden. Es ist nicht das erste Mal dass solch eine Umklassierung in Luxemburg stattfindet. Im Jahr 2013 war „Der Hobbit“ (Link) von einer Altersbegrenzung ab sechs auf eine Altersbegrenzung ab zwölf angehoben worden.

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