Luxemburg: Erstmals „Gaffer“ vor Gericht

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Erstmals in der Geschichte Luxemburgs haben sich sieben Angeklagte vor Gericht wegen "Gafferei" verantworten müssen.

Zu einem Auffahrunfall mit drei Lastwagen ist es im Oktober 2016 auf der Autobahn A1 gekommen. Wie so oft bildete sich schnell ein Stau – allerdings auch auf der Gegenspur, weil Autofahrer dort abbremsten, um den Unfall zu beobachten. Manche machten sogar Fotos und Videos mit ihren Handys – was laut „Code de la route“ ausdrücklich verboten ist.

Die Polizei hatte aber die entsprechenden Autokennzeichen notiert. Jetzt müssen sich mehrere Fahrer vor dem Friedensrichter verantworten. Ihnen droht eine Geldstrafe von 145 Euro und der Abzug von zwei Punkten. Eigentlich müssen sich sieben Angeklagte verantworten, aber zwei waren nicht anwesend.

Stau durch Gaffer auf der Gegenspur behinderte Rettung

Ein Polizeibeamter, der als zweite Person am Unglücksort war, schilderte als Zeuge, was damals passierte: „Weil sich auf der Gegenspur ein Stau gebildet hatte, war ein Durchkommen der Rettungswagen nicht einfach. Es war ein sehr schlimmer Unfall zwischen drei Lastwagen. Der Fahrer des dritten Lasters war so schwer eingeklemmt, dass die Rettungskräfte rund 40 Minuten benötigten, um den Mann zu befreien.“

Feuerwehrleute hätten sich bei ihm beschwert, dass Autofahrer auf der Gegenspur Fotos und Videos vom Unfall machen würden. „Daraufhin nahm ich meine Dienstkamera und versuchte, die Gaffer im Bild festzuhalten“, so der Zeuge weiter.

„Wollte nur Chef Bescheid geben“

Einer der Beschuldigten sagte, dass er sein Mobiltelefon nur in der Hand gehalten habe, um seinem Chef Bescheid zu geben, dass er einige Minuten später eintreffen würde. Ein weiterer Mann gab an, dass es staute und er deswegen Fotos von dem spektakulären Unfall gemacht hätte. „Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass es nicht richtig war“, meinte der Angeklagte. Ähnlich lauteten die weiteren Angaben der Beschuldigten. „Ich wollte weder Opfer noch Blut im Bild festhalten“, lautete eine weitere Aussage.

Alle fünf Angeklagten zeigten sich einsichtig und waren der Meinung, dass ihr Handeln nicht richtig war.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe sowie ein Fahrverbot von drei Monaten für die Beschuldigten.

Das Urteil soll am 19. Dezember ergehen.

Den Pingelechen
28. November 2017 - 17.43

@Laird Glenmore Ma do huet dir méi wéi Recht,ech gesin dat genau esou ! Völleg richteg wat dir sot,déi Leit wou filmen an Handyopnahmen maachen,sin onméiglech an mussen bestrooft gin,ech sin dofir,dass déi Réegeleungen géint wellt Bletzten an Filmen méi streng verfollegt gin.....

anne
28. November 2017 - 13.09

Déi Stroffen mussen vill méih héich sin wëll soss begreifen munech Leid et nie. Den wouh gafft soll sech emol soen dass hien kann den näixten sin ,an op him daat dann gefaalen géif gefilmt ze gin.

Laird Glenmore
28. November 2017 - 12.45

Ja Gaffer und Handyfilmer sollen bestraft werden, wer sich am Leid andere Menschen aufgeilt ist doch nicht ganz dicht im Kopf statt den Platz freizumachen damit Hilfskräfte ( Feuerwehr, Polizei und Rettungswagen ) durchkommen blockieren diese Vollpfosten die dringend benötigten Wege, man sollte sie sofort ohne Prozeß wegsperren damit sie Zeit zum Nachdenken für ihre Dummheit haben. Ich würde sogar noch weiter gehen sollte einer der Verletzten es nicht schaffen und leider den Tod finden das man die Blockierer wegen unterlassener Hilfeleistung vor den Kadi stellt und verurteilt. Wenn die Gaffer und Handyfilmer selber mal in eine Situation kommen wo schnelle Hilfe angebracht ist sind sie froh wenn die Retter schnell da sind und nicht durch ihresgleichen blockiert werden.