„Soziale Mietverwaltung“ als Möglichkeit gegen Leerstand in Luxemburg

„Soziale Mietverwaltung“ als Möglichkeit gegen Leerstand in Luxemburg

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Die Immobilienpreise in Luxemburg steigen seit Jahren an. Das stellt bereits Normalverdiener vor Probleme, doch für Menschen mit geringem Einkommen ist die Situation verheerend. Das Wohnungsbauministerium hat deswegen ein Konzept zur „sozialen Mietverwaltung“ ausgearbeitet. Dies soll für die Eigentümer mehr sein als ein reiner Akt der Nächstenliebe.

Im Oktober dieses Jahres hat das Ministerium diesbezüglich eine Informationskampagne gestartet. Ein Wohnungseigentümer, der seinen Wohnraum vermieten möchte, kann ihn einem vom Ministerium anerkannten Vertragspartner wie etwa der Fondation Caritas, Sozialämtern oder auch der „Stëmm vun der Strooss“ zur Verfügung stellen. Die Wohnung wird allerdings unter dem üblichen Marktpreis angemietet. Der Mieter sucht dann nach einem Bewohner, der nach bestimmten Kriterien ausgewählt wird. Dazu gehört vor allem die Zusammensetzung des Haushaltes. Der zu zahlende Mietbetrag wird nach der jeweiligen Einkommenssituation berechnet. Obwohl die Mietpreise 30 bis 40 Prozent unter dem Marktwert liegen, kann der Eigentümer eine Steuerbefreiung von 50 Prozent bei den Mieteinkünften geltend machen. Dies soll substanziell die 30 bis 40 Prozent niedrigeren Einnahmen ausgleichen.

650 Wohnungen

Der zukünftige Bewohner wird während der Wohndauer von sozialen Fachkräften begleitet, die im Notfall eingreifen können. Die Vertragspartner übernehmen ebenfalls kleinere Reparaturarbeiten. Wurden 2014 154 Wohnungen über die sog. „gestion locative sociale“ vermietet, so waren es 2016 366 und im September 2018 650. Alle Stiftungen und gemeinnützigen Vereine, die zum Ziel haben, den sozialen Wohnungsstand zu fördern, können als Vertragspartner fungieren. Daneben kann jede Gemeinde, jedes Gemeindesyndikat, Sozialamt, Sozialunternehmen (SIS) sowie jeder öffentliche Bauträger die Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium unterzeichnen.

Le républicain
14. Dezember 2018 - 9.25

Man sollte die Steuerbefreiung auf 100% anheben um mit dieser Lösung einen guten Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot zu erreichen, gegebenenfalls....50% ist nicht ausreichend..!