Das Urteil kommt nicht unerwartet. Vor einem halben Jahr hatte Generalanwalt Jan Mazak dem Gericht bereits empfohlen, den Einspruch der Telekom gegen das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz von 2008 abzuweisen. Üblicherweise folgt das Gericht dieser Empfehlung.
Nach Auffassung der Brüsseler Kartellaufsicht hat der Bonner Konzern seine marktbeherrschende Stellung über fünf Jahre lang missbraucht. Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia nannte das Urteil denn auch eine gute Nachricht für Verbraucher und für die gesamte Wirtschaft. Ein funktionierender Wettbewerb in Schlüsselbereichen wie Telekommunikation oder Energie sorge nicht nur für ein größeres Angebot und niedrigere Preise, sondern sichere auch Wachstum und Arbeitsplätze.
Ein Telekom-Sprecher sagte auf dapd-Anfrage, die Auswirkungen des Urteils seien begrenzt, da es sich nur auf den Zeitraum von 1998 bis 2003 beziehe. 2003 seien die Preise für Analog-Anschlüsse von Endkunden erhöht worden, so dass dem Unternehmen für die Folgejahre keine überhöhten Preise für Konkurrenten vorgeworfen werden könnten.
Der Branchenverband VATM begrüßte die Entscheidung aus Luxemburg. „Für Wettbewerbsunternehmen stellt sich nach diesem Urteil nun die Frage, ob sie einen Schadenersatz für die überhöhten Vorleistungsentgelte in dieser Zeit geltend machen können. Es wird auch zu untersuchen sein, wie die Marktbehinderung und damalige Kundenverluste zu bewerten sind“, sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grütz.
dapd
De Maart
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