Christian Muller
Nur bei Fällen von illegalen „Umsatzsteuer-Karussellen“ rücke Luxemburg mit den Bankdaten heraus, so die Zeitung. Die belgische Behörde bedauere dieses Verhalten jedoch, da es sich bei den Fällen von Steuerflucht um höhere Geldsummen handle als bei den „Umsatzsteuer-Karussellen“.
Dass Luxemburg keine Daten herausgibt, ist wohl durch die nationale Gesetzgebung und das Bankgeheimnis zu erklären. Die vor wenigen Monaten unterschriebenen Doppelbesteuerungsabkommen, die den Informationsaustausch auf Antrag bei Steuervergehen einführen, sind erst im März 2010 ratifiziert worden. Sobald die Abkommen in Kraft treten, muss Luxemburg, bei mit konkreten Verdachtsmomenten begründeten Anfragen, mit Informationen antworten.
De Maart
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