ArbeitsbedingungenListennummern für Sozialwahlen 2024 stehen fest

Arbeitsbedingungen / Listennummern für Sozialwahlen 2024 stehen fest
Die Würfel sind gefallen: Die Listennummern für die Sozialwahlen stehen fest. Foto: Editpress/Alain Rischard

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Nach dem Superwahljahr 2023 müssen Luxemburgs Arbeitnehmer und Rentner 2024 erneut ihre Stimmen verteilen. Am 12. März 2024 finden nämlich die Sozialwahlen statt, bei denen die Mitglieder der Personaldelegation der Unternehmen und die Vertreter in der Arbeitnehmerkammer gewählt werden. Am Montag fand diesbezüglich die Ziehung der Listennummern statt, wie das Arbeitsministerium in einem Presseschreiben mitteilt.

Demnach bekam der LCGB die Listennummer 1, der OGBL die Nummer 2, die ALEBA die 3, die FGFC die 4 und das Syprolux die Nummer 5. Dem SEA wurde die Listennummer 6, dem NGL-SNEP die Nummer 7, der CLSC die 8 und dem Neutralen Verband Gemeng Lëtzebuerg N.V.G.L. die Nummer 9 zugeteilt.

Die Wahlen der Personaldelegation finden am 12. März in den Unternehmen während der Arbeitszeit statt. Alle Arbeitnehmer oder Auszubildenden, die seit mindestens sechs Monaten durch einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag an einen Betrieb gebunden sind und zum Zeitpunkt der Sozialwahlen mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen ihre Stimme abgeben.

Bei der Wahl der Vertreter in der Arbeitnehmerkammer handelt es sich um eine Briefwahl. Demnach wird allen Arbeitnehmern und Rentnern Luxemburgs ein Wahlzettel zugeschickt. 

Die Sozialwahlen finden alle fünf Jahre statt.