Zudem gilt künftig für das Datenroaming eine automatische Kostenobergrenze von 50 Euro (ohne Mehrwertsteuer), sofern der Nutzer nicht selbst ein niedrigeres oder höheres Limit gewählt hat.
Damit brauchten Touristen und Geschäftsreisende, die mit ihrem Smartphone oder Laptop in einem anderen EU-Land im Internet surfen, nun keine Rechnungsschocks mehr zu fürchten, erklärte EU-Telekommunikationskommissarin Neelie Kroes.
Die Betreiber müssen ihren Kunden bei jeder Einreise in ein anderes EU-Land die geltenden Datenroamingtarife mitteilen. Außerdem sind sie verpflichtet, dem Nutzer eine Warnung schicken, sobald er 80 Prozent der festgelegten Kostenobergrenze erreicht hat.
Obergrenze für Datenroaming
Wenn die Obergrenze erreicht ist, muss der Betreiber die Mobilfunk-Internetverbindung unterbrechen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Nutzung von Datenroamingdiensten im betreffenden Monat fortsetzen möchte.
Außerdem sinkt die Preisobergrenze für Datenroaming auf der Vorleistungsebene von einem Euro auf 80 Cent pro Megabyte (MB). Im kommenden Jahr fällt der Preis weiter auf dann 50 Cent pro MB.
Für ausgehende Handy-Gespräche sinkt die Preisgrenze ab Juli 2011 auf 35 Cent, für eingehende auf elf Cent. Der Höchstpreis für das Versenden von Textnachrichten bleibt bei elf Cent pro SMS.
Die Höchstpreise wurden schon seit 2007 per EU-Verordnung schrittweise gesenkt. Zuletzt waren die Preise im Juli 2009 gedrückt worden.
(Reuters)
De Maart

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