Donnerstag13. November 2025

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Vorentscheidung bei EU-Gericht

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LUXEMBURG - Die Vermarktung von Fernsehrechten im Sport steht nach einem Gutachten des europäischen Gerichtshofs vor einer einschneidenden Änderung.

Das höchste EU-Gericht könnte schon bald die Verwendung von ausländischen Decoderkarten zum Live-Empfang von Spielen der englischen Premier League billigen, wie aus einem Gutachten vom Donnerstag in Luxemburg hervorging.

Dies könnte letztlich auch Auswirkungen auf die deutsche Bundesliga und andere Sportarten haben. Hintergrund ist ein Streit der englischen Top-Liga mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte.

Exklusivrechte

Eine hohe Gutachterin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) legte dar, dass Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte bewirken würden. Dies stelle eine „Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar“ und sei nicht mit dem Unionsrecht konform (Rechtssache C-403/08).

Der Gerichtshof folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung des Generalanwaltes. Ein Richterspruch könnte noch in diesem Jahr erfolgen.

Klage gegen ausländische Karten

Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die
Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Decoderkarten aus dem Ausland in das Vereinigte Königreich importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer.

Nach Ansicht der Generalanwältin Juliane Kokott wird durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die wirtschaftliche Verwertung
der infrage stehenden Rechte aber nicht unterlaufen. Schließlich
würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.