Mehr Hinweise auf Schmu

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Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat nach einem Bericht der "Sonntagszeitung" rings um die WM-Vergaben an Russland und Katar 28 neue Hinweise wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Bis jetzt seien inklusive der 28 neuen Hinweise „insgesamt 81 Meldungen wegen des Verdachts der Geldwäscherei von Finanzinstituten in der Schweiz an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet worden. Diese beziehen sich auf das laufende Strafverfahren der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaften 2018 und 2022“, teilte André Marty, der Sprecher der Bundesanwaltschaft, am Sonntag der Nachrichtenagentur dpa mit und bestätigte damit den Zeitungsbericht.

Bundesanwalt Michael Lauber hatte am 17. Juni auf einer Pressekonferenz von 53 Verdachtsfällen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 und 2022 gesprochen. Der Fall sei „groß und komplex“, hatte Lauber erklärt. Seitdem hat die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) eine erste Prüfung vorgenommen. Weil sich der Verdacht erhärtete, hat die nationale Zentralstelle 81 Dossiers an die Bundesanwaltschaft weitergeleitet.

Anzeige gegen Unbekannt

Seit den WM-Vergaben im Dezember 2010 gibt es den Verdacht, die Abstimmungen könnten durch illegale Zahlungen beeinflusst worden sein. Das Schweizer Verfahren geht auf eine vom Fußball-Weltverband FIFA gestellte Anzeige gegen Unbekannt aus dem November 2014 zurück.

Separat dazu ermitteln die USA. Dabei geht es um ominöse Geldzahlungen in Höhe von zehn Millionen Euro von 2010-Gastgeber Südafrika an den CONCACAF-Verband. Südafrika hatte Vorwürfe des Stimmenkaufs genauso wie Russland und Katar zurückgewiesen.

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