Das entschied das Kantonsgericht Wallis, wie der Onlinedienst der Zeitung „Blick“ und andere Schweizer Medien am Freitag berichteten. Das Gericht war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.
Nach diesen Berichten erhielten der Schweizerische Fußballverband Swiss Football League (SFL) und der Weltverband FIFA Recht. Beide hatte gegen eine provisorische Spielerlaubnis für die sechs Sion-Spieler (Pascal Feindouno, Mario Mutsch, Stephan Glarner, José Gonçalves, Billy Ketkeophomphone und Gabri) durch das Bezirksgericht Martigny Einspruch eingelegt.
Erst Ende Oktober hatte Sion im Rechtsstreit mit der UEFA die Europäische Kommission eingeschaltet. Nach dem Bezirksgericht Martigny, dem Walliser und Waadtländer Kantonsgericht sowie dem Internationalen Sportgerichtshof CAS in Lausanne soll Brüssel im Zwist des Clubs mit der Europäischen Fußballunion entscheiden. Die UEFA hatte Sion aus der Europa League ausgeschlossen, da der Verein gegen ein Transferverbot verstoßen haben soll.
De Maart

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