Donnerstag23. Oktober 2025

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EU schließt Verfahren

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FUSSBALL - Bis zum letzten Kongress waren die FLF-Statuten, was die begrenzte Anzahl ausländischer Spieler auf dem Spielberichtsbogen angeht, nicht konform mit der europäischen Gesetzgebung.

Vor Jahren hatte der F91 Düdelingen hiergegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Bislang waren laut FLF-Statuten sieben selektionierbare Spieler (entweder Luxemburger oder Spieler, welche ihre erste Lizenz in Luxemburg bei der FLF unterschrieben haben) Pflicht.

Die EU-Kommission störte sich vor allem am Passus der Luxemburger Nationalität. In den überarbeiteten Statuten dient als Basis nur noch die erste in Luxemburg unterzeichnete Lizenz.

Gestern veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung, wonach die Prozedur gegen Luxemburg und die Ausländerquote abgeschlossen sei.