Vor Jahren hatte der F91 Düdelingen hiergegen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Bislang waren laut FLF-Statuten sieben selektionierbare Spieler (entweder Luxemburger oder Spieler, welche ihre erste Lizenz in Luxemburg bei der FLF unterschrieben haben) Pflicht.
Die EU-Kommission störte sich vor allem am Passus der Luxemburger Nationalität. In den überarbeiteten Statuten dient als Basis nur noch die erste in Luxemburg unterzeichnete Lizenz.
Gestern veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung, wonach die Prozedur gegen Luxemburg und die Ausländerquote abgeschlossen sei.
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