Am 20. Januar wurde in der „Maison des Sports“ das Ehrentribunal im Fall Sarah De Nutte berufen. Zur Erinnerung: Nachdem die Tischtennisspielerin den nationalen Verband nach Olympia öffentlich kritisiert hatte, sprach der Verband De Nutte einen „öffentlichen Verweis“ aus. Ihr Verein, der DT Düdelingen, legte wegen eines Formfehlers Protest ein. Der ganze Fall landete schließlich vor dem Ehrentribunal.
Über vier Seiten hat die FLTT in dem am Freitag erschienenen BIO („Bulletin d’information officiel“), das für jeden über ihre Webseite zugänglich ist, die Sitzung mit dem Ehrentribunal dokumentiert. Zwei Fragen beschäftigen das Ehrentribunal dabei hauptsächlich: Ist der Einspruch des DT Düdelingen überhaupt zulässig? Und: Wird der Einspruch akzeptiert oder abgelehnt?
Das Ehrentribunal kommt zu dem Schluss, dass der Einspruch zulässig ist. „Für die Prüfung der Zulässigkeit reicht dem Ehrentribunal die Feststellung, dass eine Strafe gegen ein Vereinsmitglied sich gemäß Art. 4.1.101 immer auch auf den Verein überträgt. Der DT Düdelingen ist daher als selbständig beanstandungsberechtigt anzusehen“, wird im Dokument geschrieben.
Fragwürdige Entscheidung
Nun wird also die zweite Frage analysiert: Ist der Einspruch des Vereins zu akzeptieren oder abzulehnen? „Die Parteien sind sich einig darüber, dass bei der Beschlussfassung des Verweises gegen Sarah De Nutte die Abstimmung hätte geheim erfolgen müssen, durch die Anwesenheit von Jean-Marie Noël, Patrick Massen und Heinz Thews aber tatsächlich nicht geheim erfolgt ist“, schreibt die FLTT. Das Ehrentribunal sieht also den Formfehler ein. Interessant ist aber vor allem folgende Aussage: „Um die Nichtigkeit des Entscheids vom 6. November (der öffentliche Tadel) zu erwirken, muss der DT Düdelingen daher nachweisen, dass die Verletzung der Regel der geheimen Abstimmung dem DT Düdelingen Schaden zugefügt hat.“
Immerhin wurde der DT Düdelingen doch eng mit dem öffentlichen Verweis De Nuttes in Verbindung gebracht, stand der Name des Klubs beispielsweise in Presseartikeln oft dabei. Heißt: das Ehrentribunal weist den Einspruch als unbegründet ab, weil der DT Düdelingen nicht nachweisen könne, dass die Affäre ihm Schaden zugefügt hat. Eine Argumentation, die zukünftig für Probleme sorgen könnte. Dieser Präzedenzfall könnte der Vorreiter für andere Fälle werden, in denen Klubs ebenfalls ihren Schaden nachweisen müssten, wenn sie Proteste einlegen. Diese Entscheidung besagt also auch, dass jeder Klub einen Schaden nachweisen muss, wenn er gegen ein Urteil vorgehen will. Weiter noch: Auch das „Comité directeur“ müsste immer einen erlittenen Schaden nachweisen.
Ob der Fall De Nutte nun endgültig ad acta gelegt wird, scheint offen. Eine letzte Möglichkeit für den DT Düdelingen, den Fall weiter offenzuhalten, ist, mit der Affäre vor den FLTT-Kongress am 12. April 2025 zu ziehen.
De Maart
D'Sportler sinn emmer di gelackmei'ert an duerfen sech net mucksen, well di iewescht 10 am Commité hun emmer Recht !