Charlotte Bettendorf wurde für 18 Monate gesperrt. Es ist der zweite Fall binnen weniger Monate. Bereits im September hatte Ex-Triathlet Bob Haller seine Karriere für beendet erklärt. Die ALAD hatte ihn für ein Jahr gesperrt, da er dreimal innerhalb von zwölf Monaten gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen hatte, indem er drei Kontrollen verpasst hatte.
Bei Bettendorf ist die Lage ähnlich: Auch hier geht es nicht um verbotene Substanzen, sondern um Versäumnisse und Verfahrensfehler. Die Springreiterin hatte es zu Beginn des Jahres zweimal verpasst, ihren exakten Standort in die digitale Datenbank Adams (Anti-Doping Administration and Management System) einzutragen. Am 16. Mai dann versäumte Bettendorf eine Dopingkontrolle. Sie war nicht an dem Ort anzutreffen, den sie angegeben hatte. Es handelte sich demnach um das dritte Vergehen, das schlussendlich zu einer Suspendierung durch die ALAD führte.
Bereits am 5. August hatte die Anti-Doping-Agentur mitgeteilt, dass eine Prozedur gegen einen Athleten aus der Zielgruppe eingeleitet worden sei – damals allerdings, ohne Namen zu nennen. In der internationalen Presse war der Name der Springreiterin jedoch relativ schnell durchgesickert. Am 18. September wurde sie für 18 Monate gesperrt. Bettendorf ging in Berufung. Zwei Monate später teilte die ALAD jetzt mit, dass das Urteil vom „Conseil supérieur de discipline contre le dopage“ am 20. November bestätigt worden ist.
Der nationale Reitsportverband FLSE sowie der Weltverband FEI werden nun alle Ergebnisse der Luxemburgerin annullieren, die in die Zeitspanne vom 16. Mai bis zum 18. September fallen.
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