Sportminister Georges Mischo ist nicht der erste, der sich an das Thema Sportlerstatus heranwagt. Seine Vorgänger hatten den Ernst der Lage zwar wohl erkannt, doch gelöst ist das Problem Ende 2024 noch immer nicht. Die Zahl der Betroffenen hat drastisch zugenommen: Bis zu 100 Athleten, meist aus den Kollektivsportarten, sollen in Luxemburg monatlich von ihren jeweiligen Vereinen Summen überwiesen bekommen, die über dem aktuellen unqualifizierten Mindestlohn liegen (2.570,93 Euro brutto) – doch ihr eigentlicher Status ist weiterhin ungeklärt. Sind sie in dieser Konstellation noch Angestellte des Vereins oder doch Selbstständige sprich „Profisportler“?

Es ist nun schon vier Jahre her, dass der „Centre commun de sécurité sociale“ eine ganze Reihe dieser Kandidaten schriftlich kontaktiert und ausstehende Zahlungen eingefordert hat: Weder die Sportler noch ihre Vereine hatten monatelang die fällige Krankenversicherung gezahlt. Für die CCSS war die Lage klar: Der Sportler sei Unabhängiger – was für einige bedeutete, dass sie rückwirkend zehntausende Euro Krankenversicherung nachzahlen mussten.
Keine Jurisprudenz
Doch der Teufel steckt im Detail: Ein sogenannter Dienstleistungsvertrag, der „contrat de louage de service“, der in den allermeisten Fällen ausgestellt und unterzeichnet wurde, ist ursprünglich zwar wohl für Selbstständige gedacht, kann aber gleichzeitig als Mitarbeitervertrag in Unternehmen genutzt werden. So entgingen die Vereine bislang in diesem Fall der Pflicht, für die Sozialversicherungskosten aufzukommen. Die Sportler hingegen waren der Auffassung, dass ihre Klubs diese Zahlungen für sie übernommen hätten. Im Frühjahr 2024 wurden vor Gericht ein paar dieser Fälle behandelt, bei denen Fußballer gegen ihre ehemaligen Vereine geklagt hatten – mit der Schlussforderung, dass es sich bei denjenigen um Angestellte eines Sportklubs gehandelt habe. Eine Jurisprudenz gibt es allerdings nicht, nur Urteile mit unterschiedlichen Auffassungen.
Die Gesetzeslage
Wer in Luxemburg Sport betreibt und dafür finanziell entlohnt wird, verdient damit monatlich in den allermeisten Fällen weniger als den Mindestlohn. Entweder ist die Summe so gering, dass sie nicht versteuert werden muss oder aber es ist etwas mehr – und dennoch unter den 2.570,93 Euro, die aktuell als unqualifizierter Mindestlohn gelten. Hier sieht der Artikel 19 des Sportgesetzes vor, dass der Sport als Hobby ausgeübt wird und diese Personen daher nicht als „employés privés“ anzusehen sind.
Und es geht noch weiter: Als Unabhängige, die jährlich einen Verdienst von über 30.000 Euro über den Sport verzeichnen würden, wären Sportler zudem dazu verpflichtet, Mehrwertsteuern (TVA) zu zahlen – und dementsprechend monatliche Rechnungen an ihre Vereine auszustellen, um bezahlt zu werden. „Unter dem Strich kommt für den Sportler am Ende finanziell das Gleiche heraus, ob er nun Angestellter oder Selbstständiger ist“, meinte dazu Jurist Marc Theisen: „Wenn der Verein in Zukunft für die Sozialversicherung aufkommen muss, dann werden die Löhne zweifelsohne angepasst, heißt gesenkt. Die Kernfrage ist also nicht, in welcher der beiden Kategorien der Sportler besser wegkommt, sondern was der Sportler überhaupt ist, dessen Einnahmen über dem Mindestlohn liegen.“
Unsere Idee eines Statuts für Sportler und Trainer, die am Wochenende im Einsatz sind, stieß in anderen Ministerien nicht auf taube Ohren. Die Kollegen aus der Kultur und dem Tourismus wollen sich dranhängen. Deshalb ist der Plan jetzt, ein gesamtes Paket vorzustellen, um aus der Grauzone herauszukommen.
Für die Sportvereine sind dementsprechend unruhige Zeiten angebrochen: Sollten sie, nachdem in unabsehbarer Zukunft ein neuer Gesetzestext verabschiedet werden würde, jahrelange Sozialversicherungskosten rückwirkend übernehmen müssen, würde dies wohl ihren finanziellen Ruin bedeuten. Die Rechtsunsicherheit ist enorm. Zudem steht immer noch nicht fest, wie es mit Sonn- und Feiertagsarbeit aussieht.
Mischo: „Es dauert noch“
Umso hoffnungsvoller war man am Samstag bei der Generalversammlung der FLF – wo das Problem der „contrats de louage“ weit verbreitet ist. Doch spätestens nach den neuesten Aussagen von Sportminister Mischo herrschte große Enttäuschung. Obschon das Projekt fertiggestellt sei, muss abgewartet werden: „Es dauert noch. Unsere Idee eines Statuts für Sportler und Trainer, die am Wochenende im Einsatz sind, stieß in anderen Ministerien nicht auf taube Ohren. Die Kollegen aus der Kultur und dem Tourismus wollen sich dranhängen. Deshalb ist der Plan jetzt, ein gesamtes Paket vorzustellen, um aus der Grauzone herauszukommen.“ Übersetzt heißt das, dass noch Jahre vergehen könnten, bevor der Gesetzestext definitiv geändert ist.
FLF-Präsident Paul Philipp zeigte sich davon wenig überrascht. „Aufgrund der Versammlungen, bei denen jedes Mal Juristen anwesend waren, war mir bewusst, dass es ein sehr komplexes Thema ist. Dass sich der Kreis der Betroffenen noch weiter vergrößert, macht das Ganze nicht einfacher. Es wird also in zwei Monaten keine druckreife Lösung parat liegen.“ Den Fußballverband wird das nicht davon abhalten, auf eine Lösung zu drängen. „Es war wichtig, den Stein ins Rollen zu bringen. Wir werden auch weiterhin Druck ausüben. Wir müssen wissen, woran wir sind. Und dann stellt sich ja noch immer die Frage, ob das rechtlich überhaupt möglich ist …“
Mitte November werden weitere Urteile vor Gericht gesprochen, bei denen Fußballer gegen ihre ehemaligen Vereine geklagt hatten. Ein Ende dieser unrühmlichen Fehden ist (noch) nicht absehbar.
Ein leidiges Thema
Das letzte Mal, dass so intensiv über die „contrats de louage“ in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, geht auf Ende 2021 zurück. Während des sportlichen Corona-Stillstands musste geklärt werden, ob und wie viel Kurzarbeit für Vereine ohne Gewinnzweck (ASBL) möglich wäre. Der Beschäftigungsfonds übernahm so 80 Prozent des normalen Gehalts.
Xavier Bettel, in seiner Funktion als Premierminister, differenzierte während der Pandemie zwischen Amateuren und „Profisportlern“ – die es laut Arbeitsrecht in Luxemburg aber gar nicht gibt. Vielmehr sind besonders Mannschaftssportler wegen ihres „lien de subordination“ Dienstleister eines Vereins oder Verbands. Im Sportministerium sah man das damals übrigens leicht anders: „Ein Profi ist ein Spieler, der Steuern bezahlt, in die Krankenkasse einzahlt und dessen Verein die Arbeitgeberbeträge übernimmt“, hatte Ex-Generalkoordinator Laurent Deville zu Protokoll gegeben. Dabei ist dies bis heute aber nirgends gesetzlich festgehalten.
„Vielleicht fehlte die Lobby“
Einen triftigen Grund, warum der Statut des Profisportlers in Luxemburg noch auf sich warten lässt, scheint es offiziell nicht zu geben. 2017 traf sich die FLF mit dem damaligen Sportminister Romain Schneider. Auch seine Nachfolger Dan Kersch und Georges Engel hatten sich mit der Problematik befasst. „Vielleicht fehlte dem Sport in dieser Zeit die Lobby“, meinte Rechtsanwalt Marc Theisen. Denn so wirklich Druck aufgebaut hatte scheinbar niemand. Das änderte sich 2022, als betroffene Fußballer, die von der CCSS als „Indépendants“ angesehen wurden, ihre Spielervertretung gründeten.
De Maart

Eine Frage die ich mir im Zusammenhang von den teils sehr hohen Spielergehälter stelle ist, ob ein Verein der zigtausende Euro für Spielergehälter bezahlt, nicht auch wie ein Profiverein angesehen werden müsste und dementsprechend Miete und Betriebskosten für Trainingsinfrastrukturen entrichten müssten, die von der öffentlichen Hand, sprich vom Steuerzahler, finanziert und unterhalten werden? Und können solche Vereine noch ohne weiteres durch Subsidien vom Staat unterstützt werden?