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SozialpolitikIn Deutschland wird das umstrittene Hartz-IV-Regelwerk ersetzt

Sozialpolitik / In Deutschland wird das umstrittene Hartz-IV-Regelwerk ersetzt
Die Einführung des sogenannten Bürgergelds führt in Deutschland zu hitzigen Debatten Foto: Christin Klose/dpa

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Ein Single, der vom Bürgergeld lebt, käme nach den Plänen auf 1.002 Euro im Monat. Wer arbeitet und 2.000 Euro brutto verdient, käme netto auf 1.447 Euro. Schwachstelle ist das Schonvermögen.

Die Debatte ist hitzig: CSU-Chef Markus Söder kritisiert an der Bürgergeld-Reform „absolut sozial ungerechte Auswirkungen“, Grünen-Chefin Ricarda Lang nennt im Gegenzug die Union eine „Partei der sozialen Kälte“, und FDP-Chef Christian Lindner warnt vor einem „Schäbigkeitswettbewerb“. Worum genau geht es? Und wer hat recht?

Wie viel Bürgergeld gibt es? Das Bürgergeld soll am 1. Januar das ungeliebte Hartz-IV-Regelwerk ersetzen. Damit ist nicht nur ein Etikettenwechsel verbunden, sondern auch eine Anhebung der Leistungen und eine Änderung der Spielregeln. Die Erhöhung der Sätze ist dabei nicht das Problem. Auch CDU-Chef Friedrich Merz erklärte, man sei mit der neuen Höhe einverstanden. Das Bürgergeld bedeutet eine Erhöhung von 53 Euro monatlich gegenüber dem aktuell gültigen Hartz-IV-Regelsatz. Ein Alleinstehender erhält aktuell 449 Euro im Monat, künftig sollen es 502 Euro sein. Für ein Paar mit zwei Kindern (zwischen 14 und 17) erhöht sich die Hilfe von 1.605 Euro im Monat auf 1.793 Euro.

Was ist mit Wohn- und Energiekosten? Der Staat übernimmt zusätzlich die Kosten für Wohnung und Heizung (Kosten der Unterkunft). Strom müssen die Transferempfänger dagegen aus dem Regelsatz zahlen. Das soll beim Bürgergeld so bleiben. Der Staat übernimmt weiterhin auch die Krankenversicherung.

Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld bleibt

Lohnt sich Arbeiten noch? Mit dem Bürgergeld kommen – gerade bei vielen Kindern – Summen zusammen, für die ein Beschäftigter lange arbeiten muss. Allerdings muss man für einen fairen Vergleich hinzurechnen, welche aufstockenden staatlichen Hilfen es auch für Geringverdiener gibt. Das hat Holger Schäfer, Arbeitsmarktexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), analysiert: Danach kommt ein alleinstehender Bürgergeld-Empfänger mit üblichen Kosten der Unterkunft auf 1.002 Euro im Monat. Ein Single, der einen Minijob mit 400 Euro hat und ergänzend Grundsicherung erhält, kommt künftig auf 1.162 Euro Bürgergeld im Monat. Wer einen Teilzeit-Job für 1.000 Euro im Monat hat und mit der Grundsicherung aufstockt, kommt auf 1.330 Euro.

Zum Vergleich: Wer als Single 2.000 Euro brutto verdient (und keinen Anspruch auf aufstockende Hilfe hat), dem bleiben netto 1.447 Euro. Er hat damit über 400 Euro mehr als der Bürgergeld-Empfänger und gut 100 Euro mehr als der aufstockende Teilzeit-Arbeiter. Söders Behauptung, arbeitende Menschen hätten am Ende weniger, als wenn sie nicht arbeiteten und Bürgergeld bezögen, stimmt also nicht. Auch der Sozialverband VdK erkennt an, dass ein Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld bleiben muss.

Was bedeutet die Lockerung der Sanktionen? Die wahren Knackpunkte beim Bürgergeld sind andere. Das eine Problem ist die Lockerung der Sanktionen. Arbeitslose, die im ersten halben Jahr eine schwere Pflichtverletzung begehen, sollen nicht mehr von den Jobcentern sanktioniert werden. Sanktionen sind Leistungskürzungen. Eine schwere Pflichtverletzung liegt etwa vor, wenn der Arbeitslose eine zumutbare Arbeit oder Weiterbildung nicht annimmt. „Gerade am Anfang der Erwerbslosigkeit gibt es keinen Grund, am Prinzip der Sanktionierung etwas zu ändern“, warnt IW-Forscher Schäfer. Die Forschung zeige: Wenn der Staat mit Geldkürzungen drohe, erhöhe das die Wahrscheinlichkeit, wieder Arbeit zu finden. Das habe sich vor allem in der Gruppe der jungen Männer gezeigt.

Keine Vermögensprüfung in ersten zwei Jahren

Was bedeutet die Erhöhung des Schonvermögens? Ein zweites Problem ist die enorme Erhöhung des Schonvermögens, das die Ampel plant. Schonvermögen ist das Vermögen, das der Transferempfänger nicht anrühren muss und bei dem er trotzdem Hilfe vom Staat erhalten kann. Es soll in den ersten 24 Monaten bei 60.000 Euro liegen plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Danach soll es einen Grundfreibetrag von 15.000 Euro pro Person geben, zudem gesteht der Staat den Hilfeempfängern eine selbst bewohnte Immobilie bis zu 140 Quadratmetern zu – auch wenn diese nur zu zweit oder alleine bewohnt wird. Bislang galten nach der Rechtsprechung rund 130 Quadratmeter als angemessen für eine vierköpfige Familie, abzüglich 20 Quadratmetern pro fehlende Person, wie das IW erläutert.

Zudem soll es jetzt eine zweijährige Karenzzeit geben: In den ersten zwei Jahren soll keine Vermögensprüfung stattfinden. „Neu eintretenden Leistungsempfängern wird der Eindruck vermittelt, dass sie sich mit der Arbeitssuche ruhig Zeit lassen und dass sie sich in aller Ruhe im System einrichten können. Dieser Eindruck ist fatal, denn bei vielen Leistungsempfängern droht Langzeitarbeitslosigkeit“, warnt Schäfer. Sein Fazit: „Was als Hilfe gedacht ist, wandelt sich damit zu einer bedingungsarmen Leistung, die im schlimmsten Fall Arbeitslosigkeit verfestigt.“ Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht vor allem Probleme, die Reform rechtzeitig umzusetzen.

Jempi
8. November 2022 - 9.08

Wenn es darum geht den Bürger zu unterstützen,dann werden
Probleme rechts und links veranstaltet, anderseits Milliarden
für Waffengeschäfte und politische Privilegien,dann sind keine
Probleme vorhanden. Ein mieses dreckiges politisches Getue
auf allen Ebenen.