LuxemburgPlatz zwei innerhalb der EU: 54 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten teils oder ganz im Homeoffice

Luxemburg / Platz zwei innerhalb der EU: 54 Prozent aller Erwerbstätigen arbeiten teils oder ganz im Homeoffice
 Peter Schneider/Keystone/dpa

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Viele Arbeitnehmer sind sich in den letzten Jahren der Vorzüge der Telearbeit bewusst geworden. Luxemburg scheint davon besonders angetan zu sein und belegt innerhalb der EU den zweiten Platz. Von Vorteil für das Großherzogtum ist diese Arbeitsform jedoch nicht unbedingt.

Auch wenn die Corona-Pandemie inzwischen wohl für viele Menschen kaum noch zu spüren ist, so hat sie doch ihre Spuren hinterlassen – etwa einen beschleunigten Ausbau des Homeoffice und somit die Förderung flexiblerer Arbeitsmethoden. Remote, ein „weltweit tätiges Unternehmen für HR-Lösungen“, hat die Entwicklung des Homeoffice innerhalb der Europäischen Union vom Beginn der Pandemie bis Ende 2022 verfolgt, schreibt das Nachrichtenportal Euronews am Mittwoch.

Demnach soll Luxemburg an zweiter Stelle stehen, was die Anzahl der Erwerbstätigen betrifft, die zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiten. 47,8 Prozent der Erwerbstätigen hätten im Jahr 2020 entweder vollständig im Homeoffice gearbeitet oder in einem hybriden Modell. 2022 sollen es sogar 54,4 Prozent gewesen sein.

Die Niederlande führen die Rangliste von 2022 mit 64,4 Prozent an, liest das Unternehmen aus Daten von Eurostat und Statista. Zwei Jahre zuvor lagen die Niederlande mit 42,7 Prozent noch hinter Luxemburg. An dritter Stelle komme Schweden mit 51,8 Prozent (2022). Das Großherzogtum liege allerdings 2022 weit über dem EU-Durchschnitt von 30 Prozent. Großbritannien und Nordirland hingegen lägen mit rund 15 Prozent weit darunter.

Remote prognostiziere zudem, dass der Anteil der Homeoffice- oder Hybrid-Beschäftigten 2023 sogar noch steigen wird – auf 60,6 Prozent.

Aus steuerlicher Sicht nicht interessant

Das niederländische Parlament hat vergangenes Jahr ein Gesetz zur Stärkung des Homeoffice verabschiedet. Darin wird das Arbeiten von zu Hause aus als Recht festgeschrieben. Arbeitgeber müssen nun alle Anträge auf eine Arbeit im Homeoffice prüfen und im Fall einer Ablehnung einen triftigen Grund angeben. Damit sind die Niederlande weltweit eines der ersten Länder, die das Arbeiten aus der Distanz, auf Dauer, rechtlich möglich machen.

In Luxemburg gibt es bisher noch kein allgemeines Recht auf Homeoffice. Dies wohl vor allem aus steuerlichen Gründen sowie auch aus anderen wirtschaftlichen Erwägungen. Insbesondere die Einzelhändler und Restaurantbesitzer in Luxemburg-Stadt, die vom Verbrauch der dortigen Arbeitnehmer leben, hätten mit Umsatzeinbußen zu kämpfen, hatte beispielsweise der „Conseil économique et social“ zu bedenken gegeben.

Heimarbeit für Grenzgänger ist hierzulande zwar nicht verboten, jedoch wird sie steuerlich auch nicht mehr speziell gefördert. Im Normalfall müssen Grenzgänger, wenn sie mehr als eine gewisse Zahl Tage von zu Hause aus arbeiten, ihre Steuern am Wohnsitz zahlen. Das wäre weniger attraktiv für die Betroffenen – und Luxemburg würde einen Teil der für die Staatsfinanzen so wichtigen Lohnsteuer verlieren.


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Bella
22. Januar 2023 - 14.02

A DOFIR ass well ni méi Stau hei am Land. :-)