/ Arbeitslose werden besser abgesichert
Die Sonderregelungen für Kurzarbeit sollen bis Ende 2011 weitergeführt werden. Wegen der Krise waren die Regeln für Kurzarbeit für die Jahre 2009/2010 zeitweilig flexibler gestaltet worden. So werden die Entschädigungen der Kurzarbeiter integral vom Beschäftigungsfonds übernommen (80 % des Gehaltes während der nicht gearbeiteten Zeit). Auch dürfen die Unternehmen bis zwölf Monate im Jahr Kurzarbeit fahren. Bisher waren es sechs Monate.
Darüber verständigten sich Vertreter von Regierung , Gewerkschaften und Unternehmen. Viermal saßen sie seit der ersten Tripartite-Sitzung am 17. März im kleinen Kreis zusammen, um über effizientere Wege zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und für eine bessere Absicherung der Stellensuchenden zu diskutieren.
Einigung konnte auch bei der Verlängerung der Arbeitslosenentschädigung erzielt werden. Diese ist bis auf wenige Ausnahmen auf zwölf Monate begrenzt. Eine Verlängerung soll jedoch an bestimmten Bedingungen gebunden sein wie berufliche Weiterbildung. Auch soll das Alter des Stellensuchenden stärker berücksichtigt werden.
Verbesserungen soll es auch bei der Arbeitslosenstütze geben. Diese Hilfe ist derzeit auf 2,5 Mal den Mindestlohn begrenzt (bei 80 Prozent des letzten Gehalts). Nach sechs Monaten sinkt sie auf 2mal den Mindestlohn, ab dem 12. Monat sinkt sie auf das 1,5 fache des Mindestlohns. Auf Vorschlag von Beschäftigungsminister Nicolas Schmit soll der Höchstbetrag von 2,5 Mal den Mindestlohn nicht während sechs sondern während neun Monaten ausbezahlt werden. Dann sinkt der Höchstbetrag auf das Zweifache des Mindestlohns und bei dieser Begrenzung soll es bleiben.
Die Details dieser und anderer Vereinbarungen werden in den nächsten Wochen im Permanenten Beschäftigungskomitee erörtert werden. Thema wäre auch die Beschäftigung ältere Arbeitnehmer. Sie sollen in ein Rahmenabkommen zwischen Sozialpartnern münden.
lmo
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