Seit Donnerstag ist ihre Einführung nun auf der Zielgeraden: Die EU-Kommission legte einen neuen Vorschlag vor, damit sie im kommenden Jahr von elf Mitgliedsstaaten um Frankreich und Deutschland eingeführt werden kann. Die wichtigsten Elemente im Überblick:
Laut Vorschlag werden Aktien- und Anleihengeschäfte mit 0,1 Prozent besteuert, Derivategeschäfte mit 0,01 Prozent. Die Kommission erwartet dadurch Einnahmen von 30 bis 35 Milliarden Euro pro Jahr. Teuer würde insbesondere der Hochfrequenzhandel: Hier erwartet die Kommission einen Einbruch um 75 Prozent – ein gewollter Nebeneffekt.
Luxemburg dagegen
Fällig wird die Abgabe für alle Geschäfte, bei denen entweder ein Akteur aus einem der beteiligten Mitgliedsstaaten kommt (Ansässigkeitsprinzip) oder Papiere verkauft werden, die aus einem der Mitgliedsstaaten kommen (Ausgabeprinzip). Obwohl nur in elf Länder eingeführt, würde die Abgabe letztlich weltweit wirksam. Ausgenommen sind Schuldendienste von Staaten, Geschäfte von Kleinanlegern, Börsengänge sowie die Aktivitäten von Europäischer Zentralbank (EZB) und den Rettungsschirmen EFSF und ESM.
Deutschland und Frankreich sind die Vorreiter, mit dabei sind auch Italien, Spanien, Österreich, Belgien, Griechenland, Portugal sowie Estland, Slowenien und die Slowakei. Gegen die Steuer stemmen sich vor allem Briten und Schweden. Aber auch Euro-Staaten wie Luxemburg wehren sich, weil sie befürchten, die Abgabe vertreibe Finanzmarktakteure aus ihren Ländern. Und weil die Steuer nicht in Europa halt machen soll, haben nun auch die USA Protest angemeldet. Damit ist klar: Auch wenn sich die elf Vorreiter auf die Einzelheiten einigen, wird es schwierig, die Abgabe tatsächlich einzutreiben.
De Maart

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