ULC warnt vor Erhöhung der Pauschalpreise

ULC warnt vor Erhöhung der Pauschalpreise
(dpa)

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Urlauber können ab Mitte Juni ohne Roaming-Gebühren im EU-Ausland mobil telefonieren und SMS verschicken. Der Verbraucherschutz aus Luxemburg warnt vor einer Preissteigerung durch die Hintertür.

Die europäischen Telekom-Unternehmen können sich für die Auslandsnutzung ihrer Kunden gegenseitig Kosten in Rechnung stellen. Der heimische Anbieter zahlt dem Auslandsanbieter dafür, dass sein Kunde zeitweise dessen Netz nutzt.

Dafür etabliert die EU Obergrenzen von 3,2 Cent pro Minute für Anrufe und 1 Cent für SMS. Für Datenvolumen sinken die Obergrenzen schrittweise von zunächst 7,70 Euro pro Gigabyte ab dem 15. Juni auf schließlich 2,50 Euro pro Gigabyte ab dem 1. Januar 2022. Diese Kostendeckel liegen nach EU-Angaben um etwa 90 Prozent unter den aktuellen Begrenzungen.

Verbraucherschützer warnen

Bislang war das Roaming eine lukrative Einnahmequelle für die Anbieter. Das wollen sie jetzt kompensieren. Im Ausland haben bereits mehrere Anbieter den Grundtarif erhöht. Fazit: Kunden, die nicht verreisen, zahlen einen Service mit, den sie gar nicht nutzen, während Auslandsreisende vom Wegfall der Gebühren profitieren werden.

Der Verbraucherschützer aus Luxemburg, ULC, warnte am Montag vor neuen Pauschalangeboten hierzulande: „Wir stellen jedoch leider jetzt schon fest, dass als Reaktion hierauf bereits ein großer Luxemburger Mobilfunkanbieter bestehende Verträge kurzfristig kündigt und im Gegenzug den Kunden mehrere neue monatliche Pauschalen anbietet. Will der Konsument aber weiterhin über die Möglichkeit grenzüberschreitender Telefon- oder Internetverbindungen verfügen, so ist er gezwungen, entweder den Anbieter zu wechseln, oder eines von mehreren neuen Abonnements zu unterzeichnen, deren Inhalt neu definiert wurde, dies jedoch zu einem merklich teuren Preis“, heißt es in einem Schreiben.

90-Tage-Regel gekippt

Den Verbrauchern rät die ULC, die angebotenen Tarife genau zu vergleichen. Im Falle von Problemen kann man sich an die Rechtsabteilung der ULC (Link) wenden.

Die EU-Kommission hatte im Herbst ursprüngliche Pläne aufgegeben, die Roaming-Freiheit für Verbraucher auf 90 Tage pro Jahr zu beschränken. Stattdessen sollen Anbieter einen Missbrauch wie etwa das dauerhafte Telefonieren mit billigen ausländischen SIM-Karten unterbinden können. Die europäische Regulierungsstelle Berec fand die Regelung dazu allerdings schwammig und warnte, die Telekom-Firmen könnten als Reaktion auf die Roaming-Abschaffung die Inlands-Tarife anheben.