Zweites Votum Anfang Dezember

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Die parlamentarische Kommission für Soziales und Gesundheit hat am Donnerstag den definitiven Text zu dem Gesetz über Palliativmedizin und Sterbehilfe angenommen. Das zweite legislative Votum wird in der zweiten Dezemberwoche stattfinden. Léon Marx

Die parlamentarische Kommission hat in ihrer Sitzung am Donnerstag die Textvorschläge des Staatsrats übernommen und damit den Weg für eine gleichzeitige zweite Lesung der beiden Texte über Palliativmedizin und Sterbehilfe geebnet.
Zumindest auf Kommissionsebene wurde damit ein Schlussstrich unter die monatelangen Streitereien gesetzt, bei dem es in den letzten Wochen einzelnen Akteuren offenbar nur noch daraum ging, das zweite Votum des Sterbehilfe-Gesetzes hinauszuschieben.
Auch er Staatsrat hatte in seinem dritten Zusatzbericht, der Anfang der Woche erschien, nochmals ein Haar in der Suppe gefunden und sogar damit gedroht, „den Text nicht vom zweiten konstitutionellen Votum zu entbinden.“
Grund für die Drohung der hohen Körperschaft war, dass die Bestimmungen, unter denen ein Arzt eine Euthanasie durchführen darf, an zwei Stellen im Text leicht unterschiedlich umrissen wurden. Eine „erreur materielle“, die normalerweise überhaupt kein Thema gewesen wäre. In wichtigen Fragen wie der gleichlautenden Definition des Sterbetestaments in den Texten über Palliativmedizin und Sterbehilfe und der Prozedur, nach der Sterbehilfe praktiziert werden darf, war die Kommission in ihren Amendements vom 5 November exakt den Vorgaben des Staatsrats gefolgt. Entsprechend der Vorgabe des Staatsrats wird in dem gestern festgehaltenen Text auch Minderjährigen das Recht auf Sterbehilfe verweigert.
Mit dem gestern von der Kommission festgehaltenen Text ist zumindest eines klar. Palliativmedizin und Sterbehilfe werden nicht entkoppelt, wie das der CSV vorschwebt. Und über da den Ausgang des zweiten Votum darf vorerste weiter spekuliert werden. In erster Lesung war am 19. Februar das Gesetz über Palliativmedizin einstimmig angenommen worden, Für die Sterbehilfe hatten sich 30 Abgeordnete ausgesprochen, bei 26 Gegenstimmen und drei Enthaltungen. J.-P. Koepp von der ADR hatte krankheitshalber nicht am Votum teilgenommen.