Zwei Drittel der Einwohner sind dafür

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Wirtschaftsminister Etienne Schneider hatte vor zwei Wochen die Debatte bezüglich des Wahlrechts für Ausländer lanciert. Am Dienstagabend fand in diesem Zusammenhang eine Konferenz in der Handelskammer statt.

„Welches Wahlrecht für die Ausländer in Luxemburg?“. Unter diesem Motto fand am Dienstagabend in der „Chambre de commerce“ eine von der Handelskammer, der Handwerkskammer sowie der ASTI im Rahmen der Anti-Fremdenfeindlichkeit-Initiative „Making Luxembourg“ organisierte Konferenz statt.

Thematische Ansprachen hielten u.a. der Präsident der Abgeordnetenkammer, Laurent Mosar, der Direktor der Handelskammer, Pierre Gramegna, CSL-Präsident Jean-Claude Reding sowie CGFP-Präsident Emile Haag.

Studie

Im Rahmen der genannten Veranstaltung wurde auch eine TNS-Studie zum Thema vorgestellt. Aus dieser Umfrage, die bei einer repräsentativen Bevölkerungsgruppe von in Luxemburg Ansässigen, also bei Luxemburgern und Nicht-Luxemburgern, durchgeführt wurde, geht hervor, dass der Hauptgrund, in Luxemburg zu leben (78 Prozent), die Lebensqualität ist. Gefolgt von der Bindung zum Land (66 Prozent), dem Lohnniveau (64 Prozent), der Umwelt (63 Prozent) sowie der physischen Sicherheit (61 Prozent).

Außerdem stellt TNS Ilres in seiner Studie fest, dass eine klare Mehrheit (44 Prozent der Befragten) eine Bevölkerungszahl von maximal 600.000 gutheißen. Von dem berühmten 700.000-Einwohner-Staat sind nur noch 29 Prozent überzeugt.

Für die Hälfte der Befragten scheint dann auch sehr klar, dass der Ausländeranteil in Luxemburg 50 Prozent nicht übersteigen darf. Wobei sich in diesem Punkt die luxemburgischen sowie die nicht-luxemburgischen Ansässigen doch stark in ihrer Meinung unterscheiden. Während bei den Luxemburgern 60 Prozent der Auffassung sind, dass ein Ausländeranteil von 50 Prozent ein absolutes Maximum darstellt, sind es bei den ausländischen Einwohnern nur 37 Prozent.

Mehrheit dafür

Was das Wahlrecht für Ausländer bei Parlamentswahlen anbelangt, so sind laut TNS Ilres rund zwei Drittel der Befragten dafür. Aufgeschlüsselt nach Nationalitäten ergeben sich aber klare Unterschiede: Während 85 Prozent der befragten, in Luxemburg ansässigen Ausländer der Meinung sind, dass Nicht-Luxemburger nach einer gewissen Aufenthaltsdauer das Wahlrecht erhalten sollten, sind es bei den Luxemburgern „nur“ 59 Prozent.

Interessant ist auch das Ergebnis, dass 84 der Ausländer durch eine Öffnung des Wahlrechts glauben, dass das Land den zukünftigen Herausforderungen besser begegnen könne. Die Luxemburger indes sind reservierter: 54 Prozent sind der gleichen Auffassung. Ein ähnliches Verhältnis zeichnet sich dann auch bei der Frage ab, ob das parlamentarische Wahlrecht für Ausländer die soziale Kohäsion im Lande stärken könnte: 80 Prozent der Ausländer bejahen dies, bei den Luxemburgern sind es genau die Hälfte der Befragten.

Bedingungen

Unabhängig von der Nationalität sind 75 Prozent der befragten Einheimischen der Meinung, dass das Beherrschen der luxemburgischen Sprache eine Grundvoraussetzung für das Erlangen der Staatsbürgerschaft sein sollte. 64 Prozent glauben, dass Bürgerrechtskurse sein müssten.

Quasi-Einigkeit zwischen luxemburgischen und nicht-luxemburgischen Einwohnern herrscht schließlich bei der Frage nach der obligatorischen Residenzdauer, um die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen zu können: 43 Prozent der Einwohner (Ausländer und Luxemburger gleichermaßen) sprechen sich für eine Dauer von fünf Jahren aus, 48 Prozent insgesamt (46 Prozent der Luxemburger, 50 Prozent der Ausländer) für sieben Jahre.